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Streitwert...

Verfasst: 14.12.2006, 10:26
von mollie
wir haben ein beschluss des gerichts bekommen (streitwertfestsetzung). darin heißt es: "streitwert setzt sich wie folgt zusammen: antrag zu 1)...., antrag zu 2)..., antrag zu 3) .....," weiter heißt es dann zur begründung:
der streitwert für den antrag zu 3) berechnet sich nach dem 3 1/2 fachen wert des einjährigen bezugs (das ist noch klar soweit), abzüglich eines abschlages für die feststellung.

was meint das gericht mit abschlag für die feststellung? die haben 20 % abgezogen vom streitwert zu 3), aber warum? kann jemand helfen?

Verfasst: 14.12.2006, 10:36
von Gofi
Hoffe, du hat den Enders:
lies mal die RN 855, S. 214 RVG f. Anfänger, 13. Auflage.
Steht etwas zu erklärt.

Gruß Fiona :xd