Streitwert...
Verfasst: 14.12.2006, 10:26
wir haben ein beschluss des gerichts bekommen (streitwertfestsetzung). darin heißt es: "streitwert setzt sich wie folgt zusammen: antrag zu 1)...., antrag zu 2)..., antrag zu 3) .....," weiter heißt es dann zur begründung:
der streitwert für den antrag zu 3) berechnet sich nach dem 3 1/2 fachen wert des einjährigen bezugs (das ist noch klar soweit), abzüglich eines abschlages für die feststellung.
was meint das gericht mit abschlag für die feststellung? die haben 20 % abgezogen vom streitwert zu 3), aber warum? kann jemand helfen?
der streitwert für den antrag zu 3) berechnet sich nach dem 3 1/2 fachen wert des einjährigen bezugs (das ist noch klar soweit), abzüglich eines abschlages für die feststellung.
was meint das gericht mit abschlag für die feststellung? die haben 20 % abgezogen vom streitwert zu 3), aber warum? kann jemand helfen?