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Abrechnung bei Einspruch gegen VB

Verfasst: 02.11.2009, 15:36
von _Nina_
Hallo,
kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Wir haben für unseren Mandanten, zuerst außergerichtlich angemahnt, dann das komplette Mahnverfahren durchgeführt. Gegenseite hat gegen VB Einspruch eingelegt. Wir haben im streitigen Verfahren Termine wahrgenommen. Nach Urteil bleibt der VB aufrecht erhalten.

Wie rechne ich denn die Gebühren richtig an? Steh irgendwie durch die Aufrechnung vom außerger. Verfahren auf dem Schlauch.

Nina

Verfasst: 02.11.2009, 15:39
von sunshine24
Steh irgendwie durch die Aufrechnung vom außerger. Verfahren auf dem Schlauch.
Du meinst sicherlich die Anrechnung oder?

Die GG musst du zur Hälfte (höchstens 0,75) auf die VG im Mahnverfahren anrechnen und die VG im Mahnverfahren dann voll auf die VG im streitigen Verfahren ... die VG für den VB bleibt bestehen ...

Verfasst: 02.11.2009, 15:43
von gkutes
genau. alles schön der Reihe nach anrechnen, so wie es auch im RVG steht

PS: Suchfunktion!

Verfasst: 02.11.2009, 15:44
von sunny84
:zustimm

Macht RA-Micro aber eigentlich auch automatisch, wenn du die Gebühren alle der Reihe nach eingibst.

Verfasst: 02.11.2009, 15:57
von _Nina_
Ja, habe ich gemacht. Konnte es nur nicht richtig nachvollziehen und war mir dann nicht sicher, ob das auch wirklich so stimmt.

Danke!