Abrechnung bei Einspruch gegen VB
Verfasst: 02.11.2009, 15:36
Hallo,
kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Wir haben für unseren Mandanten, zuerst außergerichtlich angemahnt, dann das komplette Mahnverfahren durchgeführt. Gegenseite hat gegen VB Einspruch eingelegt. Wir haben im streitigen Verfahren Termine wahrgenommen. Nach Urteil bleibt der VB aufrecht erhalten.
Wie rechne ich denn die Gebühren richtig an? Steh irgendwie durch die Aufrechnung vom außerger. Verfahren auf dem Schlauch.
Nina
kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Wir haben für unseren Mandanten, zuerst außergerichtlich angemahnt, dann das komplette Mahnverfahren durchgeführt. Gegenseite hat gegen VB Einspruch eingelegt. Wir haben im streitigen Verfahren Termine wahrgenommen. Nach Urteil bleibt der VB aufrecht erhalten.
Wie rechne ich denn die Gebühren richtig an? Steh irgendwie durch die Aufrechnung vom außerger. Verfahren auf dem Schlauch.
Nina