Beschwerde wg. Nichtzulassung der Revision

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ilona
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#1

28.10.2009, 10:29

Hallo zusammen!

Hatte jemand schon mal folgenden Fall:

Wir haben das Berufungsverfahren gewonnen. Revision wurde nicht zugelassen. Daraufhin hat die Gegenseite Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim BGH eingelegt. Wir sind in diesem Verfahren nie schriftlich aufgetreten.

Jetzt meine Frage:
Im RVG für Anfänger steht, dass auch beim BGH nicht zugelassene Anwälte vertreten können und dann eine 1,6 Verfahrensgebühr verlangen könnten (ein zugelassener bekäme 2,3 VG).

Ich kann aber nirgends finden, wann es in Ordnung ist, dass ein nicht zugelassener Anwalt vor dem BGH vertritt.
Kennt hier jemand eine Fundstelle?

Vielen Dank im Voraus!
Ilona
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#2

28.10.2009, 10:36

Die Fundstelle gibt es auch nicht, da es nicht möglich ist...

Ein Anwalt kann ja auch die Nichtzulassungsbeschwerde beim OLG einlegen, wenn dieses die nächste Instanz ist. Es ist ja nicht immer der BGH...
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Ilona
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#3

28.10.2009, 10:51

ja, okay, jetzt versteh ich den Text im RVG für Anfänger :D
daran hatte ich nicht gedacht, dass ja sowas auch vor dem OLG vorkommen kann.

Schönen Tag noch!
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