Hallo zusammen,
in einer Verkehrsache klagen wir 2000 € ein. Zugesprochen bekommen wir 1000 € und die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Wir haben ja nun die Gerichtskosten vorgestreckt. Muss ich da jetzt noch einen Kostenfestsetzungsantrag stellen oder kann ich die Gegenseite einfach auffordern, die hälftigen Gerichtskosten an uns zu zahlen?
Besten Dank!
Gerichtskosten
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Muss ich denn explizit die Gerichtskosten aufführen oder kann ich einfach schreiben,
wird beantragt,
die dem Kläger erstattungsfähigen Kosten festzusetzen und nach § 106 ZPO auszugleichen.
wird beantragt,
die dem Kläger erstattungsfähigen Kosten festzusetzen und nach § 106 ZPO auszugleichen.
Muster:
in sachen..
wird der Ausgleich der Gerichtskosten beantragt.
Wir bitten den von der Beklagten zu tragenden Anteil, sofern er von dieser nicht schon angefordert und bezahlt ist und aus unseren Vorschüssen gedeckt wurde, mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung festzusetzen.
RA
in sachen..
wird der Ausgleich der Gerichtskosten beantragt.
Wir bitten den von der Beklagten zu tragenden Anteil, sofern er von dieser nicht schon angefordert und bezahlt ist und aus unseren Vorschüssen gedeckt wurde, mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung festzusetzen.
RA
Man kann natürlich auch einfach die Gegenseite auffordern, die hälftigen Gerichtskosten zu zahlen und versichern, dass dann kein Kostenantrag gestellt wird. Das geht in jedem Fall schneller und ist auch unkomplizierter
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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