Hallo ihr lieben,
wir haben in einer Strafsache einen Beschluss bekommen, in dem steht, dass die Kosten des Verfahrens die Staatskasse trägt, die Auslagen des Angeklagten allerdings nicht erstattet werden.
Wir haben vor einiger Zeit dem Mandanten eine Rechnung in dieser Sache geschickt. Kann ich im KFA jetz genau das geltend machen, was wir vom Mandanten wollten?
Das waren damals
4100 Grundgebühr
4106 Verfahrensgebühr
4141 Verfahrensgeb., weil wie die HV "verhindert" haben
4102 Terminsgebühr, da meine Chefin in der Sache sehr viel mit StA und AG sowie dem Richter telefoniert hat
und natürlich die 7002 und die 7008 RVG.
Kann ich das im KFA auch geltend machen? Gibt es dafür ein bestimmtes Formular?`
LG Rebbie
KFA Strafsachen
- Kichererbse
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wenn die Auslagen des Angeklagten nicht erstattet werden, brauchste doch keinen KFA machen, oder meinste damit KFA gegen Mandanten? Dann muss in den KFA genau das rein, was in der Rg. an Mdt. stand, denn dem Mdt. muss eine dem KFA entsprechende Gebührenrechnung zugegangen sein.
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Ah okay, also brauch ich hier nichts mehr zu machen Danke....
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für 4102 sehen mein Kommentar und ich keinen Raum
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aber sie kriegt doch schon die Anreizgebühr, weil sie die HV verhindert hat
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- Adora Belle
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Ich schließe mich @Kichererbse an. Trennt Euch mal von dem Gedanken, daß es für jeden Pups ne Extra-Ober-Sonder-Gebühr gibt. Normalerweise ist in Strafsachen alles außer der Terminswahrnehmung durch die VG abgedeckt. Wenn man den Termin (rechtzeitig) verhindert, wird man mit einer zusätzlichen VG belohnt. Dann isses aber auch mal gut. Ein Termin i.S. der 4102 sind Telefonate mit der StA oder dem Richter jedenfalls nicht.