KFA Strafsachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Rebbie
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 16.06.2009, 14:34
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Sandhausen
Kontaktdaten:

#1

20.10.2009, 10:14

Hallo ihr lieben,

wir haben in einer Strafsache einen Beschluss bekommen, in dem steht, dass die Kosten des Verfahrens die Staatskasse trägt, die Auslagen des Angeklagten allerdings nicht erstattet werden.

Wir haben vor einiger Zeit dem Mandanten eine Rechnung in dieser Sache geschickt. Kann ich im KFA jetz genau das geltend machen, was wir vom Mandanten wollten?

Das waren damals

4100 Grundgebühr
4106 Verfahrensgebühr
4141 Verfahrensgeb., weil wie die HV "verhindert" haben
4102 Terminsgebühr, da meine Chefin in der Sache sehr viel mit StA und AG sowie dem Richter telefoniert hat
und natürlich die 7002 und die 7008 RVG.

Kann ich das im KFA auch geltend machen? Gibt es dafür ein bestimmtes Formular?`

LG Rebbie
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#2

20.10.2009, 10:16

wenn die Auslagen des Angeklagten nicht erstattet werden, brauchste doch keinen KFA machen, oder meinste damit KFA gegen Mandanten? Dann muss in den KFA genau das rein, was in der Rg. an Mdt. stand, denn dem Mdt. muss eine dem KFA entsprechende Gebührenrechnung zugegangen sein.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Rebbie
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 16.06.2009, 14:34
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Sandhausen
Kontaktdaten:

#3

20.10.2009, 10:22

Ah okay, also brauch ich hier nichts mehr zu machen :) Danke....
~*Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer....nicht mit vielen wirst du dir einig sein! Doch dieses Leben bietet so viel mehr?!*~ - Xavier Naidoo -
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#4

20.10.2009, 10:24

für 4102 sehen mein Kommentar und ich keinen Raum
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Rebbie
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 16.06.2009, 14:34
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Sandhausen
Kontaktdaten:

#5

20.10.2009, 10:55

??? :hm Wie gesagt sie hat sehr viel mit der Staatsanwaltschaft telefoniert um die Hauptverhandlung zu verhindern... müsste 4. oder so sein.
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#6

20.10.2009, 11:03

aber sie kriegt doch schon die Anreizgebühr, weil sie die HV verhindert hat ;)
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14431
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

20.10.2009, 13:28

Ich schließe mich @Kichererbse an. Trennt Euch mal von dem Gedanken, daß es für jeden Pups Bild ne Extra-Ober-Sonder-Gebühr gibt. Normalerweise ist in Strafsachen alles außer der Terminswahrnehmung durch die VG abgedeckt. Wenn man den Termin (rechtzeitig) verhindert, wird man mit einer zusätzlichen VG belohnt. Dann isses aber auch mal gut. Ein Termin i.S. der 4102 sind Telefonate mit der StA oder dem Richter jedenfalls nicht.
Antworten