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PKH-Abrechnung Scheidungsverfahren

Verfasst: 19.10.2009, 13:02
von ellimorelli
Hi

Trotz das bei der Frage jeder denk, ich sei blöd will ich sie stellen, denn ich kann leider niemanden anderen fragen.

Mein Chef will das ich schon mal eine PKH-Abrechnung vornehme, obwohl das Urteil uns noch nicht zugestellt ist. Aller Voraussicht nach wurde aber so über die Kosten entschieden.

Scheidung: 6.150,00 €
VA: 2.000,00 €
und 5.000,00 € (pauschal, so handschriftlich von meinem Chef) nichtanhängige Scheidungsfolgevereinbarung

außergerichtlich waren wir bereits tätig und die Gegenseite hatte damals die Scheidung eingereicht. Weiterhin haben wir über Beratungshilfe schon einmal unsere Vergütung bekommen. (War alles vor meiner Zeit) Es ging bei der Beratungshilfe um den Kindesunterhalt. Hierüber wurde ein Vergleich geschlossen.

Ich hab aber nur eine waage Vermutung wie abgerechnet werden müsste. Kann mir bitte jemand helfen?


LG
Elli

Verfasst: 19.10.2009, 13:20
von rit-sch
Hallo Elli,

die Abrechnung dürfte wie folgt aussehen:

Verfahrensgebühr aus 8.150,00 €
Termingebühr aus 13.150,00 €
1,5 Einigungsgebühr aus 5.000,00 €
0,8 Verfahrensdifferenzgebühr aus 5.000,00 € (unter Beachtung von § 15)

Die vereinnahmte Beratungshilfegebühr müßte in der PKH-Liquidation angegeben werden und würde, wenn es sich um die "Geschäftsgebühr" handelt, zur Hälfte angerechnet.

Ich hoffe, dass du damit was anfangen kannst.

LG
Rita

Verfasst: 19.10.2009, 13:21
von Heike19
Dann stelle doch mal Deine waage Vermutung ein :andiearbeit

Verfasst: 19.10.2009, 13:30
von ellimorelli
Position
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG aus 8.150,00 €
0,8 VG Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG aus 5.000,00 €
- anrechnung beachtet -
1,5 EG Nr. 1000 VV RVG aus 5.000,00 €
1,2 Terminsgebühr Nr.3104 VV RVG
Auslagenpauschale Post+Telekom.
usw.

Ich weis aber nicht so recht, wo und wie ich die Geschäftsgebühr abziehen soll.

Verfasst: 19.10.2009, 13:36
von ellimorelli
je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr bin ich davon überzeugt, dass meine Vermutungs Schrott ist.

vllt. stimmt es ja so:

1, 3 VG 309,40 €
0,8 VG 24,70 €
GG aus Beratung 35,00 €
1,2 TG 308,40
1,5 EinigungsG 328,50 €
usw.

Nennt man den Abzug der Geschäftsgebühr so (GG aus Beratung)???
Wir haben bei der Beratungshilfe-Abrechnung auch noch die Nr. 2508 VV RVG beantragt, für einen Vergleich. Ist die zu beachten?

Verfasst: 19.10.2009, 15:41
von ellimorelli
kann mir jemand weiterhelfen???

Verfasst: 19.10.2009, 19:07
von ellimorelli
biiiiiiiiiiitttttttttttte helft mir!!!!!!!! :heul

Verfasst: 20.10.2009, 11:04
von rit-sch
Hallo Elli,

deine letzte Abrechnung ist schon richtig. Von der Beratungshilfegebühr brauchst du nur die 35,00 € anrechnen. Die kannst du bei der Verfahrensgebühr abziehen. Ich würde dann schreiben: ... abzgl. 1/2 Gebühr Nr. 2503 VV RVG. (Die Nummer solltest du nochmal nachgucken. Ich bin schon etwas raus und hab die nicht mehr so richtig im Kopf. Jedenfalls die Nummer für die Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe).

Verfasst: 20.10.2009, 11:36
von Heike19
Ich kann Deiner letzten Abrechnung auch nur zustimmen. Ist völlig korrekt :wink:

Verfasst: 20.10.2009, 14:38
von ellimorelli
Danke für die Antworten @ heike19 und rit-sch