Kostenfrage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
JungerAnwalt
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#1

13.10.2009, 16:04

Hallo,

ich habe folgende Frage:

ein Kollege (Anwalt1) hat mich (Anwalt 2) in Untervollmacht zu einen Zivil-Termin geschickt. Wir hatten Gebührenteilung vereinbahrt.

Ich habe den Gütetermin vor dem AG absolviert, konnte den Verhandlungstermin aber, wegen einer Terminsüberschneidung, nicht wahrnehmen. Ich gab den Termin an einen weiteren Kollegen (Anwalt 3) weiter. Auch wir wollten teilen. Der Prozess endete in diesem Termin mit einem Vergleich.

Der Anwalt 3 hat nun mit dem Anwalt 1 abgerechnet.

Was kann ich von Anwalt 3 fordern?

0,65 Verfahren? 3401 VV RVG ???
0,6 Termin? 3402 VV RVG ???
keine Vergleichsgebühr, da ich ja den Vergleich nicht geschlossen habe???

Vielen Dank

:-)
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Soenny
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#2

13.10.2009, 16:32

Na wenn ihr teilen wolltet, dann die Hälfte von dem, was er von Anwalt 1 bekommen hat ;)

Eine komplette Rechnung erstellen, davon bekommt Anwalt 1 die Hälfte und Anwalt 2 und 3 jeweils 1/4.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
gkutes

#3

13.10.2009, 16:42

was hat denn anwalt 3 abgerechnet?
JungerAnwalt
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#4

15.10.2009, 14:52

Anwalt 3 hat

0,65 Verfgeb.
1,2 Terminsgeb.
1,0 Einig. gebühr abgerechnet

(Weiss ich seit heute)

So war ja eigentlich auch nicht gewettet... Zwischen Anwalt 1 und Anwalt 2 sollte geteilt werden. Also wär das nur 0,6 Terminsgebühr. Was solls Anwalt 1 wollte wohl nicht rumstreiten...


Die Einigungsgebühr soll er meinetwegen behalten. Im ersten Termin gab es ja keine Einigung. Also ist das der Verdienst es Kollegen.

Dann müßte ich aber doch

0,33 Verfahren
0,3 Termin bekommen, oder?

Danke!
gkutes

#5

15.10.2009, 15:11

anwalt 3 ist ja ganz schön mies!

also: grundsätzlich funktioniert gebührenteilung so (für später mal ;)):

ALLE angefallenen Gebühren werden geteilt
nach dem ersten Termin hätte die Rechnung so ausgeschaut:

1,3 VG
pte
0,65 VG
1,2 TG
pte
Summe ./. 2

SO müsste nun eigentlich deine Rechnung an Anwalt 1 aussehen. Wenn du Schwein bist, müsste die Rg eigentlich so rausgehen.

gut, jetzt stehst du ein bisschen schlechter da. aber die 0,3 Verfahren und die 0,3 Termin würde ich mir auf jeden Fall von RA3 holen
*Marilyn*

#6

15.10.2009, 15:43

Hm. Jetzt mal kurz zum Verständnis: Gab es da keine Probleme, als Du die UV an Anwalt 3 weitergegeben hast? Ich hätte jetzt gedacht, dass nur der Anwalt die Untervollmacht auch weitergeben kann, der sie auch erteilt hat, also Anwalt 1. Denn Du stehst doch auf der Vollmacht drauf oder nicht?
JungerAnwalt
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#7

15.10.2009, 16:06

Ich habe dem Anwalt 1 mitgeteilt, ich könne im 2. Termin nicht.
Ich habe dann einen anderen Anwalt, an meiner statt besorgt. dieser wurde dann von Anwalt 1 bevollmächtigt..

In erster Line frage ich mich, ob ich, da den Gütetermin wahrgenommen, dann auch die Hälfte von der Terminsgebühr bekommen kann...
paragraphenteufel
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#8

15.10.2009, 16:19

das ist ja eine seltsame situation. aber wenn Anwalt 1 Anwalt 3 zusätzlich noch eine Vollmacht erteilt hat, ist Anwalt 1 auch dafür verantwortlich, dass 2 und 3 jeweils die ihnen zustehenden Gebühren bekommen und Ansprechpartner wäre für mich an deiner Stelle 1. ihm würde ich die rechnung über die halbe 0,65 Verfahrensgebühr (0,33) und die halbe Terminsgebühr (0,3). Ggf muss sich ANwalt 1 zuviel gezahltes bei 3 zurück holen, oder nciht?
gkutes

#9

15.10.2009, 16:27

ich meinte auch RA1 oben im letzten Satz, nicht RA3

also, JungerAnwalt, hier sollte jetzt eine Rechnung an RA1
1,3 VG
pte
0,65 VG
1,2 TG
pte
Summe ./. 4 = dein Anteil

die EG bleibt außen vor, mit der hattest du ja nix zu tun
paragraphenteufel
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#10

15.10.2009, 16:29

:dafuer

gute sache gkutes.... so kommt der junge mann zu seinem geld.... :D
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