Hallo zusammen,
folgendes Problem stellt sich mir: Klage im familienrechtlichen Umgangsverfahren (Hauptsache) wurde zurückgenommen (wegen neuem FamFG, der für ein HSV bei einstw. Anordnung keine Verfahrenskostenhilfe mehr bewilligt) und soll für den Fall, dass einstw. Anordnung verloren geht, noch einmal neu eingereicht werden. (soviel zur Grundlage)
Jetzt zu den Kosten: Jetzt entstand ja eine 1,3 Verfahrensgebür, die auch bei Rücknahme der Hauptsache bestehen bleibt. Entsteht diese 1,3 er Gebühr bei Neueinreichung des Antrags wieder oder kann diese dann nicht mehr abgerechnet werden?
Gruß, Lola!