Hi Ihr Lieben,
ich brauche mal wieder Eure Hilfe.
Wir wurden als Unterbevollmächtigte beauftragt und haben uns sodann bei Gericht angezeigt. Kurz vor dem Termin hat die Gegenseite (die Beklagte) anerkannt und es ist ein Anerkenntnisurteil ergangen. Nun weiß ich nicht, ob ich nur die 0,5 VG abrechnen darf oder trotzdem die 0,65 VG, weil wir uns beim Gericht angezeigt haben??? Terminsgebühr fällt ja keine an.
Vielen Dank.
UV-Abrechnung bei Anerkenntnisurteil
wenn ihr nur den Auftrag hattet, zum Termin zu gehen, gibbet nur 0,5.
wusste gar nicht, dass man sich überhaupt bestellen MUSS. Dachte man geht einfach zum Termin...
der HV bekommt natürlich eine 1,3
wusste gar nicht, dass man sich überhaupt bestellen MUSS. Dachte man geht einfach zum Termin...
der HV bekommt natürlich eine 1,3