UV-Abrechnung bei Anerkenntnisurteil

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rak_84
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#1

08.10.2009, 16:06

Hi Ihr Lieben,
ich brauche mal wieder Eure Hilfe.
Wir wurden als Unterbevollmächtigte beauftragt und haben uns sodann bei Gericht angezeigt. Kurz vor dem Termin hat die Gegenseite (die Beklagte) anerkannt und es ist ein Anerkenntnisurteil ergangen. Nun weiß ich nicht, ob ich nur die 0,5 VG abrechnen darf oder trotzdem die 0,65 VG, weil wir uns beim Gericht angezeigt haben??? Terminsgebühr fällt ja keine an.
Vielen Dank.
gkutes

#2

08.10.2009, 16:11

guggst du mal VV 3405
Rak_84
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#3

08.10.2009, 16:21

Hab geguggt :D , aber:
wir wurden ja schon beauftragt und haben uns bereits bei Gericht bestellt?!?
Trotzdem? :oops:
Rak_84
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#4

08.10.2009, 16:24

Bekommt der HV dann trotzdem eine 1,3 VG?
gkutes

#5

08.10.2009, 16:49

wenn ihr nur den Auftrag hattet, zum Termin zu gehen, gibbet nur 0,5.
wusste gar nicht, dass man sich überhaupt bestellen MUSS. Dachte man geht einfach zum Termin...

der HV bekommt natürlich eine 1,3
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