Gebühren für das Beschwerdeverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bellachen
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#1

05.10.2009, 12:53

Hallo Ihr Lieben!

Heute ist echt der Wurm drin ;-)

Folgender Sachverhalt: Wir waren Beteiligte in einem Beschwerdeverfahren. Es wurde beschlossen, dass die Beschwerden zurückgewiesen werden.

Die den übrigen Beteiligten durch die Beschwerden entstandenen Kosten tragen die Beteiligten 1 und 5 als Gesamtschuldner (sozusagen unsere Gegner).

Der Gegenstandswert wird auf xxxx festgesetzt.

Mein Chef sagt jetzt,dass ich die Kostenfestsetzung beantragen soll. Sind uns denn Kosten enstandenen? Gebührenmäßig?

Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.

Liebe Grüße aus dem sonnigen Hamburg
Bellachen
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LuzZi
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#2

05.10.2009, 12:59

Was habt ihr denn überhaupt gemacht?!? Bitte bissl mehr Infos!
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Bellachen
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#3

05.10.2009, 13:52

Ja, eigentlich nicht viel. Also alles fing damit an, dass wir für unsere Mandantin beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt haben. Ihr Vater ist nämlich verstorben. Dann tauchte plötzlich auch der Sohn auf (Bruder der Mandantin) und stellte auch einen Erbscheinsantrag. Aufgrund eines Testaments, welches auch beim AG hinterlegt wurde, ist aber unsere Mandantin Alleinerbin. Der Bruder brachte dann irgendwelche Schreiben bei, wonach er wohl auch Erbe sein soll etc. Letztendlich hatte das Gericht dann einen Beschluss gefasst, wonach unsere Mandantin ALleinerbin werden soll, sofern keine Beschwerden eingehen binnen 2 Wochen. Natürlich kam dann die Beschwerde. Eigentlich völlig überflüssig, denn nach langem Hin und Her und viel Geschreibe hat das Gericht nun entschieden, dass unsere Mandantin ALleinerbin wird usw. Da der Bruder laut Gericht nun die bei uns entstandenen Kosten tragen soll, weiß ich nicht, was ich abrechnen kann. gibt es da eine bestimmte Gebühr oder so?
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#4

05.10.2009, 13:57

Schau mal 3500.
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