Angelegenheit erledigt vor Zustellung Klage Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bellachen
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#1

05.10.2009, 12:48

Hallo Ihr Lieben!

Folgender Sachverhalt: Wir wurden von unserem Mandanten beauftragt, Krankenhaustagegeld gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Nach langem Hin und Her und nach Absage der Versicherung haben wir Klage beim Gericht eingereicht. Prompt eine Woche später - die Gerichtskosten für die Klage wurden noch nicht gezahlt, da die Gerichtskostenrechnung noch nicht vorlag - hatte die Versicherung anstandslos alles an den Mandanten direkt gezahlt. Einen Tag danach kam die Gerichtskostenrechnung.

Wie rechne ich die ganze Sache jetzt ab? Eine 0,8 Gebühr? Aber die Klage wurde ja noch nicht zugestellt.

Liebe Grüße aus dem sonnigen Hamburg
Bellachen
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nephele
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#2

05.10.2009, 12:52

Also in Nr. 3101 VV RVG steht zur 0,8 Gebühr: "Endigt der Auftrag BEVOR der RA die KLage (...) EINGEREICHT hat (...)"

In eurem Fall aber ist die KLage ja bereits eingereicht worden, sie ist also anhängig. Daher würde ich zu 1,3 VG tendieren.
Bin aber auf weitere Meinungen gespannt :)
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Bellachen
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#3

05.10.2009, 12:54

Ich würde nämlich auch eine 1,3 nehmen. Dann lass uns nochmal auf andere Meinungen warten ;-)
Xuka
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#4

05.10.2009, 12:56

Die 1,3 VG Nr. 3100 entsteht, sobald die Klageschrift in den Briefkasten des Gerichts gewandert ist... also ist vorliegend auch ne 1,3 VG angefallen
Bellachen
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#5

05.10.2009, 13:47

Okay, vielen Dank :-)
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