Guten Morgen,
haben eine Klage über ca. € 24.000,00 eingereicht, welcher voll stattgegeben worden ist. Während des Verfahrens hat jedoch der Beklagte PKH-Antrag gestellt, welcher zurückgewiesen wurde. Die Beschwerde des Beklagten wurde vom OLG ebenfalls zurückgewiesen. Kostenentscheidung unterblieb natürlich. Kann ich trotz fehlender Erstattungsfähigkeit gegenüber Mdt eine 3500 VV - Gebühr geltend machen? Aus obigem Streitwert?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG
Beschwerdegebühr/PKH
Hallo!
Danke für deine Antwort. Ja, wir waren im Beschwerdeverfahren tätig - ein, zwei Schriftsätze zur Aussichtslosigkeit der Einwendungen...
Müsste ja dann eigentlich erstmal ne Streitwertfestsetzung bzgl. des Beschwerdeverfahrens beantragen und dann ne 3500 VV gegenüber der Mdtin abrechnen, oder?
Liebste Grüße
Danke für deine Antwort. Ja, wir waren im Beschwerdeverfahren tätig - ein, zwei Schriftsätze zur Aussichtslosigkeit der Einwendungen...
Müsste ja dann eigentlich erstmal ne Streitwertfestsetzung bzgl. des Beschwerdeverfahrens beantragen und dann ne 3500 VV gegenüber der Mdtin abrechnen, oder?
Liebste Grüße