1,5 Geschäftsgebühr in Unfallsachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Trollinchen

#11

04.12.2006, 13:12

Halli Hallo,

also wir habem meist die "normalen" Fälle und rechnen mit 1,3 ab. Aber auch 1,8 haben wir schon gehabt. Allerdings haben wir ständig knatsch mit der HUK. Laufen lauter Gerichtsverfahren wegen der Mietwagenkosten, die bestreiten die generell. Habt ihr das eventuell auch, daß die Höhe der Mietwagenkosten bestritten wird?

Schönen Tag Euch allen.
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Manuela77
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#12

04.12.2006, 13:17

Pepsi hat geschrieben:öhm.. warum einige ich mich dann mit der HUK auf 1,5?! ne Einigungsgebühr fällt doch so gut wie nie an..
Sollte man nich machen. Die Schweinepriester versuchen nur zu drücken. Der Anwaltsverein (oder irgend ne andere Gruppe) raten davon dringend ab. Gerade wenn man bedenkt, dass andere Versicherungen ne 1,8 anbieten ...
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Pepsi
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#13

04.12.2006, 13:46

naja andere Versicherungen... aber 1,5 find ich schon ok.. zumal bei uns so gut wie nie ne Einigungsgebühr anfällt und bevor wir nur 1,3 kriegen..

haben übrigens schon die Vereinbarung unterschrieben..
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stein
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#14

04.12.2006, 14:06

na hat geschrieben:Es kommt immer auf die Begründung an! Wenn Du die 1,5 gut begründen kannst, dann setze sie auch an! Aber schick der Vers. auch gleich die Erläuterung, denn fragen tun die eh!

Wg. dem Abkommen, welche einige Vers. durchaus schon den RAen angeboten haben, so gelten die dortigen Gebühren erst nach Unterschrift des RA auf dem entsprechenden Vordruck der Vers. Die Allianz zahlt zB (glaub ich) 1,8, bin mir jetzt aber nicht sicher.
Woher bekommt man den den entsprechenden Vordruck ? Einfach bei den Haftpflichtversicherungen anrufen und nachfragen ?
Wie nennt man denn diesen Vordruck ?
Bärchen

#15

04.12.2006, 14:37

Mein Chef hat damals bei den Vers. angerufen und die haben dann so einen "Vertrag" per Post an uns versandt. Meines Wissens nach sind das folgende Vers.:

- Allianz Gruppe
- Württembergische Versicherung
- DEVK
- VGH
- Öffentliche Brandkasse Oldenburg
- VHV

Gruß NIna
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stein
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#16

04.12.2006, 15:01

Was hat er denen denn geschrieben ?
Und wenn man mit diesen Haftpflichtversicherungen einen Vertrag abgeschlossen hat, bekommt man eine höhere Geschäftsgebühr ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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Pepsi
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#17

04.12.2006, 19:00

bei Allianz usw. bekommt man 1,8 und bei HUK 1,5.. aber wie die anderen schon gesagt haben, das muss jeder für sich entscheiden ob er das annimmt.. vor allem bei 1,5
Bärchen

#18

05.12.2006, 13:36

Ich meine, mein Chef hatte bei den Vers. angerufen, weil er diese Vers. gerade als gegn. Vers. hatte, und fragte nach, ob diese "diesem Abkommen" (früher DAV-Abkommen) beigetreten sind. Dann haben die uns Unterlagen geschickt und mein Chef musste nur noch unterschreiben.

Sorry, Stein, aber mehr weiß ich leider auch nicht.

Gruß Nina
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stein
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#19

05.12.2006, 15:05

Und wenn man mit diesen Versicherungen dann diesen Vertrag abgeschlossen hat, dann geben die einem auf jeden Fall die höhere Gebühr ? Und ansonsten nicht ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Gast

#20

05.12.2006, 15:17

Abrechnungsgrundsätze für die Abrechnung der Rechtsanwaltsvergütung in Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden nach Inkrafttreten des RVG
Die Programmfunktion X11 Abrechnungsgrundsätze (DAV) kann über die Tastenkombination aufgerufen werden.

Verschiedene Haftpflichtversicherer haben mittlerweile auf der Grundlage der RVG-Vergütung neue Abrechnungsgrundsätze veröffentlicht. Grundsätzlich werden danach bei außergerichtlicher Regulierung von Kraftfahrzeughaftpflichtschäden anstelle der gesetzlichen Vergütung folgende Gebühren akzeptiert.

Ein Geschädigter Gebührenhöhe
Sachschaden 1,8
Personenschaden (und Sachschaden) mit einem Gesamterledigungswert unter 10.000,00 € 1,8
Personenschaden (und Sachschaden) mit einem Gesamterledigungswert von 10.000,00 € oder mehr 2,1
Mehrere Geschädigte Gebührenhöhe
Sachschaden 2,4
Personenschaden (und Sachschaden) mit einem Gesamterledigungswert unter 10.000,00 € 2,4
Personenschaden (und Sachschaden) mit einem Gesamterledigungswert von 10.000,00 € oder mehr 2,7

Für die Abrechnung von Aktenauszügen oder ergänzenden Aktenauszügen sind uns neue Abrechnungsgrundsätze der Versicherer nicht bekannt.

Die von den einzelnen Versicherern formulierten Abrechnungsgrundsätze variieren hinsichtlich der Anwendungsfälle. Der Wortlaut der von der jeweiligen Versicherung beschlossenen Abrechnungsgrundsätze kann direkt bei dieser Versicherung angefordert werden.

Nach unserer Kenntnis haben sich derzeit folgende Versicherungen zur Abrechnung auf der Grundlage von Abrechnungsgrundsätzen bereit erklärt:

Allianz-Gruppe (für Aufträge nach dem 30.06.04)
Württembergische Versicherung (für Aufträge nach dem 30.06.04)
DEVK (für Aufträge nach dem 30.06.04)
VGH (für Schadenfälle ab dem 01.07.04)
Öffentliche Brandkasse Oldenburg (für Schadenfälle ab dem 01.10.2004)
VHV (für Schadenfälle ab dem 01.01.05)
Sofern uns entsprechende Abrechnungsgrundsätze auch von anderen Versicherungen bekannt werden, werden wir die Übersicht entsprechend aktualisieren. Bitte informieren Sie sich über weitere Versicherungen, die entsprechende Grundsätze anwenden, ggf. beim Deutschen Anwaltsverein.

Stand: 26.01.2005

So ist es im RA-Micro hinterlegt!

Vielleicht hilft das ein wenig weiter

Liebe Grüße Schlaubi
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