Hallo
Ich hab mal wieder ein Abrechnungsproblem, und zwar:
Wir haben eine Räumungsklage eingereicht. Es erging ein VU, gegen welches die Beklagte zwar keinen Einspruch eingelegt, jedoch Räumungsschutz beantragt hat.
Ihr wurde sodann seitens des Zivilgerichts eine Räumungsfrist bis 31.08.2009 bewilligt.
Nun hat die Beklagte erneuten Räumungsschutz und eine Verlängerung der Räumungsfrist bis Ende 2009 beantragt.
Mit Beschluß hat das Gericht ihr aber nur eine Verlängerung bis 30.09.2009 bewilligt und ansonsten ihren Antrag zurückgewiesen.
Zudem hat das Gericht entschieden, daß von den Kosten des Verfahrens die Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3 zu tragen hat.
Warum unsere Mandantin, die Klägerin, überhaupt 1/3 der Kosten zu tragen hat, verstehe ich nicht. Aber dies ist ein anderes Thema.
Meine Frage ist vielmehr WAS KANN ICH ABRECHNEN?
Welche Gebühren sind entstanden? Der Antrag auf Räumungsschutz und Räumungsfrist wurde nicht beim Vollstreckungsgericht gestellt, sondern beim Zivilgericht unter dem Aktenzeichen der Räumungsklage.
Kosten bei Räumungsschutz und Räumungsfristverlängerung?
- Daisymaus512
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[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]
[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
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- sunshine24
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Wir hatten sowas auch schonmal ...
Für die Räumungsklage kannst du ganz normal abrechnen. Bei uns hatte der Schuldner gegen den ersten Beschluss auch was ans Gericht geschrieben, ob er das jetzt explizit mit Beschwerde gekennzeichnet hat, weiß ich nicht. Aber ich glaube, dass ist auch egal.
Wir haben pro "Beschwerde" gegen den Beschluss so viel ich weiß eine 0,5 Gebühr Nr. 3500 abgerechnet und auch bei Gericht festsetzen lassen. Das ging auch so durch. Schlussendlich hatten wir dann 3 Kfb!
Ich würde aber morgen nochmal in der Akte nachschauen, wenn du willst und dir nochmal Bescheid geben ...
Für die Räumungsklage kannst du ganz normal abrechnen. Bei uns hatte der Schuldner gegen den ersten Beschluss auch was ans Gericht geschrieben, ob er das jetzt explizit mit Beschwerde gekennzeichnet hat, weiß ich nicht. Aber ich glaube, dass ist auch egal.
Wir haben pro "Beschwerde" gegen den Beschluss so viel ich weiß eine 0,5 Gebühr Nr. 3500 abgerechnet und auch bei Gericht festsetzen lassen. Das ging auch so durch. Schlussendlich hatten wir dann 3 Kfb!
Ich würde aber morgen nochmal in der Akte nachschauen, wenn du willst und dir nochmal Bescheid geben ...
Ja, war bei uns auch so. Läuft unter dem AZ der Räumungsklage ...Der Antrag auf Räumungsschutz und Räumungsfrist wurde nicht beim Vollstreckungsgericht gestellt, sondern beim Zivilgericht unter dem Aktenzeichen der Räumungsklage.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Daisymaus512
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Hallo Sunshine!
"Beschwerden" wurden aber nicht eingelegt, sondern ein Antrag auf Räumungsschutz und/bzw. Verlängerung der Räumungsfrist gestellt.
"Beschwerden" wurden aber nicht eingelegt, sondern ein Antrag auf Räumungsschutz und/bzw. Verlängerung der Räumungsfrist gestellt.
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- Daisymaus512
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- Adora Belle
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Dafür gibts doch gesonderte Gebührenziffern - auf den ersten Blick Nr. 3334.
- Daisymaus512
- Daueraktenbearbeiter(in)
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ahh super! Das wußte ich nicht. Danke Adora Belle!!!!
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