Seite 1 von 1

Verfahrenszusammenlegung welche Gebühren?

Verfasst: 24.08.2009, 15:52
von Ju
Hallo Zusammen,

ich hab da ein Problem. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?

Es wurden 2 Verfahren zusammengelegt. Vor Zusammenlegung fanden aber jeweils bereits mündl. Verhandlungen statt. Was rechne ich nun ab?

Gibt es zwei Verfahrensgebühren und zwei Terminsgebühren?

Verfasst: 24.08.2009, 16:23
von gkutes
ja, denke schon. Was einmal angefallen ist, kann ja nicht wieder wegfallen

Verfasst: 24.08.2009, 16:26
von StineP
verfahrensgebühr (aus verfahrenswert a)
verfahrensgebühr (aus verfahrenswert b)
terminsgebühr (werte zusammen a + b)
auslagen
ust
gk (werden ausgeglichen)

Verfasst: 24.08.2009, 16:27
von gkutes
sicher? wenn VOR zusammenlegung bereits ZWEI Termine waren? Kannsch mir nicht vorstellen!

Verfasst: 24.08.2009, 16:28
von Ju
Hi StineP,

meinst Du mit Verfahrensgeb. 2 x die 3100?