Schadensersatz und Schmerzensgeld 1 oder 2 Angelegenheiten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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luckygirl1985
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#1

19.08.2009, 11:30

hallöchen! ich hab da mal ne "doofe" frage und brauche eure Hilfe..

wenn man Schadensersatz und Schmerzensgeld für eine person wegen einem Unfall geltend macht, dann ist es doch nur eine Angelegenheit oder?? meine chefin ist der meinung, dass es dann auch 2 angelegenheiten sind..

wenn ihrs wisst, habt ihr vielleicht auch eine ahnung wo man das nachlesen kann? sie will bestimmt irgendwas "in der hand" haben, wie ich auf die antwort gekommen bin..

Dankeschön!!!
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sunny84
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#2

19.08.2009, 11:32

Das ganze ist eine Angelegenheit. Bei der Abrechnung werden dann die beiden Werte zusammengerechnet. Und aus dem Gesamtstreitwert bekommst du die Gebühren.

Wo das steht, kann ich dir allerdings auch nicht sagen.
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susi1982
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#3

19.08.2009, 11:57

:zustimm

Zum einen bestimmt § 22 I RVG, dass in derselben Angelgenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet werden.

Es liegt eine Angelegenheit, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts sich im gleichen Rahmen hält und ein innerer Zusammenhang zwischen den einzelnen Handlungen vorliegt, vgl. KG, Beschluss vom 16.03.2009, Az:1 Ws 11/09.
Ich arbeite nach dem Hauskatzen-Verfahren:
Ich schleiche zur Arbeit,
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und warte auf die Mäuse!
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