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Kostenrechnung im Asylverfahren

Verfasst: 18.08.2009, 11:03
von jenny3012
Ich habe eine Frage und zwar:
Wie ist das im Asylverfahren wenn ich eine Haputperson habe und ein weiteren Beteiligten. Wird überhaupt erhöht? Wenn ja um 1.500 € (da Gegenstandswert ja immer 5.000 € ist) oder um 0,3?

Danke schonmal für Eure Antworten :)

Verfasst: 18.08.2009, 11:13
von light
siehe § 30 RVG

für 1. Person 5.000,00 € für jede weitere Person erhöht sich der Gegenstandswert!!! um weitere 900 €