...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inki
- Foren-Azubi(ene)
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#1
03.08.2009, 12:18
Hallo brauche dringend eure Hilfe
und zwar muss ich eine Angelegenheit abrechnen, in der haben wir sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der Bewährung eingelegt (Strafaussetzung zur Bewährung wurde widerrufen). Kann ich hier nach 4200 abrechnen oder doch eher 4145?????
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Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
03.08.2009, 14:55
4200 ist zutreffend. Die 4145 ist nur für das StrRehaG.