KFA nach JVEG beim Arbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Asgoth
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#21

27.07.2009, 14:22

Verdienstausfall gibts nicht, § 12 a Abs I ArbGG.
ups ;) gut zu wissen. Danke.
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gkutes

#22

27.07.2009, 14:28

bei mir kommen die Kosten vor die steuer.. hmhm. hatte ich dann nur immer glück, dass niemand moniert hat?
Asgoth
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#23

27.07.2009, 14:33

Das würde mich nun wirklich mal interessieren. Wir melden "Partei"kosten immer netto an.

Bei den Kosten der RA ist die Umsatzsteuer ja klar. RA erbringt Leistungen, die gem. § 1 UStG zu versteuern sind. Darunter zählen ja auch die Fahrtkosten. Ist ja im RVG auch so geregelt.

Die Partei hingegen erbringt bei Wahrnahme eines Gerichtstermins keine Leistungen gegen Entgelt, die zu versteuern wären. Also kann sie auch nicht keine USt darauf erheben.

Oder wie begründest du die Umsatzsteuer auf Parteikosten?
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gkutes

#24

27.07.2009, 14:44

die begründung ist wohl meine eigene unwissenheit =)
gut - ich habe viele vorsteuerabzugsberechtigte mandanten. sicherlich liegt es wohl daran :)
Vanilla84
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#25

27.07.2009, 16:36

dann bin ich ja jetzt etwas schlauer. Also melde ich nur die reinen Fahrtkosten nach JVEG an, ohne auslagenpauschale, mwst. etc...

danke für eure antworten..

eine frage habe ich aber noch :)

Beantrage ich auch eine verzinsen mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz??
Asgoth
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#26

27.07.2009, 16:54

ja, siehe § 104 ZPO
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