Abrechnung Familiensachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Alice 1920
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#1

22.07.2009, 08:35

Ich hab da mal ne Frage:

Ich soll eine Akte abrechnen, in der es um Unterhalt geht.

Diese Akte wurde allerdings bereits schon einmal abgerechnet. Nun gibt es allerdings vom Gericht ein Urteil (eigentlich in dem Scheidungsverfahren) in dem auch über den Unterhalt verhandelt wurde.
Nun mein Problem:
Die alte Abrechnung ging über einen viel höheren Streitwert, als der den das Gericht festgesetzt hat.
Die alte Abrechnung wurde mit einer Geschäftsgebühr und einer Gebühr für vorzeitige Beendigung abgerechnet, weil die Unterhaltsklage nicht eingereicht wurde.

Wie soll ich denn nun die Akte abrechnen? Vorzeitige Beendigung oder nicht?

Bitte um schnelle Hilfe...
Danke...
LG Alice
kr
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#2

22.07.2009, 08:53

Also ich würde dies ganz insgesamt mit der Scheidung abrechnen. Wenn der Unterhalt jetzt als Folgesache anhängig war, erhöht sich einfach der Streitwert der Scheidungssache.

Es kann nämlich auch durchaus sein, dass es vorher (außergerichtlich? + Klagevorbereitung?) um einen anderen Unterhalt ging (vorher Trennungsunterhalt, jetzt im Verbund der nacheheliche Unterhalt) weil der nacheheliche Unterhalt eigentlich nie außerhalb des Verbunds geregelt wird, der Trennungsunterhalt aber nie im Verbund (hoffe das ist jetzt nicht zu chaotisch)

Falls du es nicht mit der Scheidungssache zusammen abrechnen kannst/willst, würde ich wie folgt rechnen:

1,3 VG Nr. 3100
abzügl. 0,8 VG Nr. 3101 (falls das alte Verfahren einfach "weiterging")
evtl. abzüglich 0,65 GE aus dem neuen niedrigeren Streitwert
...

Mit der Scheidung würde ich wie folgt abrechnen:

1,3 VG Nr. 3100 (Streitwert Scheidung + VA)
0,8 VG Nr. 3101 (Streitwert Unterhalt, denke dieser war nicht anhängig?)
1,2 TG Nr. 3104 (beide Streitwerte)
evtl. noch 1,5 EG Nr. 1000 (falls Einigung über Unterhalt)
AP
...

Ich hoffe das hat dir geholfen und die Erklärung ist nicht zu durcheinander :?
Alice 1920
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#3

22.07.2009, 09:08

Danke für deine Antwort, ich werd es mal versuchen...

Das ist echt ein Schei... sag ich dir...
Aber ich glaub ich muss da durch. Mein Chef will schließlich ne Abrechnung haben...*seuftz*

also noch mal
DANKE SCHÖN!!!!
kr
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#4

22.07.2009, 09:49

:idea:
Nochwas: Nicht den Gebührenabgleich § 15 (3) vergessen falls du mit meinem zweiten Vorschlag abrechnest...

Ansonsten: Viel Spaß! :D

Achja: würde mich freuen wenn du mal berichtest ob mein Vorschlag richtig war lt. deinem Chef... meine geben nämlich auch nur sehr selten ihren Senf dazu... sie unterschreiben immer einfach :roll:
Alice 1920
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#5

26.07.2009, 22:01

Ich sag mal so... ich war voll der Depp...

einmal ging es um den Kindes- und Trennungsunterhalt und beim zweiten mal ging es um den nachehelichen Unterhalt...*doof muss man sein*

Also... zwei Rechnungen... da hat mich dann aber Gott sei Dank doch noch mein Verstand drauf gebracht... ich hab es noch "rechtzeitig" gesehen...

Aber trotzdem Danke noch mal für deine lieben Votschläge...
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