Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid - welche Gebühren?
Verfasst: 23.07.2009, 14:22
Wir haben für unseren Mandanten Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid der Bundesagentur für Arbeit eingelegt. Es ging um die Beschäftigung ausl. Arbeitnehmer.
Dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Dann haben wir noch bei der örtl. Agentur für Arbeit die Erteilung einer Arbeitserlaubnis beantragt - mit Erfolg.
Was kann ich hier berechnen? Das fällt doch unter Verwaltungsrecht oder?
Dieser wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Dann haben wir noch bei der örtl. Agentur für Arbeit die Erteilung einer Arbeitserlaubnis beantragt - mit Erfolg.
Was kann ich hier berechnen? Das fällt doch unter Verwaltungsrecht oder?