fiktive Reisekosten im KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pippilotta1512
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#61

26.11.2010, 00:16

Es geht mir nicht darum Geld zu bekommen, dass nicht entstanden ist.
Die Fahrtkosten, sind Fahrtkosten, klar. Sind ja auch für Benzin, Verschleiß, etc.
Wir dachten eher in Richtung fiktive Reisekosten, also mein Chef war gaaaaanz sicher, dass das geht, ich eher skeptisch, aber ganz unlogisch fand ich es auch nicht. (Also nicht dass ich das mit den fiktiven Reisekosten je verstanden hätte...) Und nur uns klar zu stellen: Ich hab' die Akte erst nach dem Termin das erste Mal bekommen und war noch nicht mal in der Kanzlei, als der Termin war, ist also nicht auf meinem alleinigen Mist gewachsen, zwei Mal Kilometergeld zu beantragen - nachgefragt hab' ich aber eben auch nicht...

Und ich finde nicht doof, dass man nicht bescheißen kann (um es mal so deutlich zu sagen) sondern eher Reiskostenabrechnung im Allgemeinen, die ich einfach nicht verstehe - erst recht nicht, wenn daran dann irgendwas fiktiv wird...

Nun ja, Fazit: Wie immer zeigt sich, wir gehören der falschen Kirche an und ich sollte vllt. auch einfach mal aufhören, mich über alles aufzuregen, (als ob ich das könnte...) oder keine Reisekosten mehr abrechnen (muss Chef dann wohl laufen... :lol: )

Sorry, wäre gut in der Politik - viel reden, wenig sagen... Kann das aber einfach nicht so formulieren...

:thx an alle
ich such dann mal einen § für meinen Chef, in dem steht, dass es seinen § nicht gibt...

P.S. Abwesenheitsgeld unf Verdienstausfall haben wir übrigens nicht geltend gemacht...
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Liesel
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#62

26.11.2010, 09:12

Wie? Dein Chef will Fahrtkosten haben, obwohl ihm keine entstanden sind und die Abwesenheitskosten, die ihm enstanden sind, macht er nicht geltend? :shock:
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#63

26.11.2010, 11:05

Zumindest der Begriff "bescheißen" ist somit zutreffend... egal in welche Richtung. :roll: :mrgreen:
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#64

26.11.2010, 12:28

muss der RA einfach selbst fahren das nächste mal, dann kann er kosten geltend machen =)
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pippilotta1512
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#65

26.11.2010, 18:57

Liesel hat geschrieben:Wie? Dein Chef will Fahrtkosten haben, obwohl ihm keine entstanden sind und die Abwesenheitskosten, die ihm enstanden sind, macht er nicht geltend? :shock:
Frag nicht... Kostenrecht "ist nicht seine Baustelle" - wissen tut aber aber doch alles (meint er zumindest...) Ich nehm's inzwischen nur noch hin, hab keine Lust bei jedem KFA und jeder Rechnung zu diskuttieren, nur was ganz offensichtlich und absolut und hundertprozentig nicht geht, nehm ich raus (völlig kommentarlos...)

Übrigens: Kann mal noch eine(r) meinem Chef das alles klar machen. Der bleibt nämlich in seiner Kirche. Ich hab ihm gesagt, dass es nicht geht und ich auch nicht wüsste, womit er das begründen will. Fein, will er nicht hören, muss er selber suchen... Ich geb auf mit den fiktiven Reisekosten, is mir zu hoch - erst recht in diesem Fall.

So, bin dann mal scmollen! :heul
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Liesel
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#66

26.11.2010, 19:16

Weiß denn euer Mandant überhaupt, daß ihm seine entstandenen Auslagen nach dem JVEG zustehen? Ich hoffe mal, dein Chef hat ihn darüber aufgeklärt.

In deinem Fall mußt du dich doch nicht mit fiktiven Reisekosten beschäftigen. Dein Chef war doch selbst zum Termin. Fiktive Reisekosten spielen nur eine Rolle, wenn der Anwalt nicht selbst zum Gerichtsort fährt und einen anderen RA mit der Vertretung beauftragt.

Also meine Chefin hat auch keine große Ahnung vom Gebührenrecht. Sie redet mir da aber auch nicht rein, im Gegenteil, sie ist froh, wenn sie mir die Akte hinlegen kann und ich das eigenständig erledige.
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Gina

#67

26.11.2010, 20:26

Naja, fiktiv wäre hier, wenn sie die Nutzung des Pkw mit abrechnen würde (30 ct pro Kilometer). Entweder man rechnet nach JVEG zu Gunsten des Mandanten ab (was richtig wäre), oder aber man rechnet nach RVG die Kilometer des RA ab (die er ja bekanntlich mit seinem Fahrzeug nicht gefahren ist).

M.E. kann nur das Abwesenheitsgeld des RA geltend gemacht werden. Der Mandant bekommt Arbeitsausfall und tatsächliche Fahrtkosten erstattet.

Ihr werdet ja wohl dem Mandanten keine Fahrtkosten in Rechnung gestellt haben, die nicht entstanden sind? Dann gibt´s auch keinen Erstattungsanspruch des Mandanten gegen seinen Gegner - weil eben nicht gezahlt und nicht entstanden.

Wenn du das deinem Chef erklärst, wird er das verstehen. Der Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht zu Gunsten des Mandanten und weist die erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen aus, die er selbst zuvor an seinen Anwalt gezahlt haben muss/haben sollte oder die ihm zumindest in Rechnung gestellt wurden, weil sie entstanden sind. So schwer ist das nicht: Was Mandant nicht zahlt, kann er auch nicht erstattet verlangen. Und wenn er es gezahlt hat, isser selber Schuld, erstattungsfähig wird´s davon auch nicht.

Die Kostenfestsetzung ist nämlich allein auf das Verhältnis zwischen den Parteien bezogen.
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#68

26.11.2010, 20:39

@Gina: Danke für den Tipp, auf den Gedanken bin ich natürlich gar nicht erst gekommen...

@Liesel: Mandant weiß das mit der Kostenerstattung ist aber Inhaber und GF der Firma und hat keine Lust sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wegen Verdienstbescheinigung etc. Ist froh, wenn er gerade diese Sache vom Tisch hat.
Da meine Vorgängerin in der Kanzlei schon Ihre Ausbildung gemacht hat und damit ungefär 10 Jahre dort war, denke ich, meint er, alles prüfen zu müssen was ich mache, weil ich erst seit Mai dort bin und auch erst vor nem Jahr mit der Ausbildung fertig war und danach 9 Monate in 'ner Personalabteilung. Nehm das auch nicht unbedingt persönlich, nervt nur, wenn er erst sagt, will er nichts mit zu tun haben und dann doch meint es besser zu wissen... Bin nach diesem Thema aber an dem Punkt: Wozu hab' ich denn zwei Ohren? Eine Seite rein - andere wieder raus...
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Liesel
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#69

26.11.2010, 20:51

@Gina: Fiktive Reisekosten ist ja schon was anderes. Was soll denn im vorliegenden Fall fiktiv abgerechnet bzw. festgesetzt werden?

@Pippilotta: Als GF muß er nicht mal eine Bescheinigung vorlegen. Er bekommt den Höchstsatz von 17,00 Euro pro Stunde.
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#70

26.11.2010, 21:22

Grundsätzlich dienen so genannte "fiktive" Reisekosten, die ja real nicht entstanden sind, lediglich dazu, als Vergleichsberechnungsposten zu fungieren. Zur Festsetzung werden immer die realen und somit tatsächlich angefallenen Reisekosten angemeldet. Ist nix angefallen, gibt es nix.

Sind die realen Kosten wegen Unangemessenheit zu hoch berechnet, dann greifen u.U. die fiktiven Vergleichskosten, die günstiger ausfallen müssen. Deshalb sollte sich jede Partei/jeder Anwalt nach den günstigsten Reisekosten erkundigen, da nur diese erstattungsfähig sind. Dazu ist er aufgrund des kostenrechtlichen Grundsatzes der ökonomischen Prozessführung im Rahmen der geltenden Rechtsprechungsregeln verpflichtet.
~ Grüßle ~
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