Vorschussrechnung/Leistungszeitraum

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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angel30
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#1

21.11.2006, 16:28

Nochmal ich,

wenn ich eine Vorschussrechnung schreibe, welchen Leistungszeitraum gebe ich denn da an? Irgendwie meine erste Vorschussrechnung seit der Anforderung des Leistungszeitraumes!!!!!
DanaS
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#2

21.11.2006, 16:29

Hallo angel,

in Vorschussnoten muss kein Leistungszeitraum angegeben werden.

Viele Grüsse
Gast

#3

21.11.2006, 16:29

Bei einer Vorschussrechnung geben wir keinen Leistungszeitraum an!
Gast

#4

21.11.2006, 16:30

Also ich laße immer das stehen, was drin steht, es sei denn, es gab schon vorher ne Vorschussrechnung, dann nehm ich das Datum ab der Vorschussrechnung bis heute.

Beispiel:

01.01.2006 bis 15.03.2006
16.03.2006 bis 21.11.2006

Oder was meinen die anderen??
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angel30
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#5

21.11.2006, 16:31

Ach so, und wo steht das (falls meine Chefs fragen)?
Gast

#6

21.11.2006, 16:32

Die anderen waren wohl schneller... Und ich glaub das ist auch richtig... :duckrenn
Gast

#7

21.11.2006, 16:33

Ich glaube, bei den Vorschussrechnungen, insofern sie denn als solche gekennzeichnet sind, brauch man keinen Leistungszeitraum angeben. Wie denn auch? Der RA ist ja noch nicht tätig geworden. Aber es muss dann in der Rechnung wie gesagt deutlich gemacht werden: Entweder mit der Überschrift § 4 Vorschussrechnung oder - wenn es sich um einen festen Geldbetrag als Vorschuss handelt (etwa 400 € oder so) mit "§ 9 Kostenvorschuss" den Netto-Betrag ausweisen.

So läuft es jedenfalls bei uns...

Wie es jetzt konkret läuft, weiß ich auch nicht.

Oder Du gibst ab: Tätigkeitszeitraum: seit dem ... (da gibst Du dann das Aktenanlagedatum ein...)

Naja, Du regelst das schon.

Gruß
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Sunny
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#8

21.11.2006, 16:36

Also bei Vorschussrechnungen geben wir auch keinen Leistungszeitraum an. Und bei Endabrechnungen eigentlich immer das Datum von der Auftragserteilung bis zu dem Tag wo die Rechnung erstellt wird.
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angel30
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#9

21.11.2006, 16:38

Also ich nehme dann mal den ab Aktenanlage, weil irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass man das einfach weg lässt, da der Leistungszeitraum ja eine steuerliche Anforderung ist.

Danke!!!!
Gast

#10

21.11.2006, 16:39

Wir schreiben bei den Vorschußrechnungen immer "außergerichtliche Vertretung seit dem (Anlagedatum der Akte bzw. Datum des Besprechungstermins). Wenn noch gar kein Schriftverkehr in der Akte ist, dann reicht es meines Erachtens wenn die die Rechnung als Vorschußrechnung kenntlich machst!
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