Nochmal ich,
wenn ich eine Vorschussrechnung schreibe, welchen Leistungszeitraum gebe ich denn da an? Irgendwie meine erste Vorschussrechnung seit der Anforderung des Leistungszeitraumes!!!!!
Vorschussrechnung/Leistungszeitraum
Also ich laße immer das stehen, was drin steht, es sei denn, es gab schon vorher ne Vorschussrechnung, dann nehm ich das Datum ab der Vorschussrechnung bis heute.
Beispiel:
01.01.2006 bis 15.03.2006
16.03.2006 bis 21.11.2006
Oder was meinen die anderen??
Beispiel:
01.01.2006 bis 15.03.2006
16.03.2006 bis 21.11.2006
Oder was meinen die anderen??
Ich glaube, bei den Vorschussrechnungen, insofern sie denn als solche gekennzeichnet sind, brauch man keinen Leistungszeitraum angeben. Wie denn auch? Der RA ist ja noch nicht tätig geworden. Aber es muss dann in der Rechnung wie gesagt deutlich gemacht werden: Entweder mit der Überschrift § 4 Vorschussrechnung oder - wenn es sich um einen festen Geldbetrag als Vorschuss handelt (etwa 400 € oder so) mit "§ 9 Kostenvorschuss" den Netto-Betrag ausweisen.
So läuft es jedenfalls bei uns...
Wie es jetzt konkret läuft, weiß ich auch nicht.
Oder Du gibst ab: Tätigkeitszeitraum: seit dem ... (da gibst Du dann das Aktenanlagedatum ein...)
Naja, Du regelst das schon.
Gruß
So läuft es jedenfalls bei uns...
Wie es jetzt konkret läuft, weiß ich auch nicht.
Oder Du gibst ab: Tätigkeitszeitraum: seit dem ... (da gibst Du dann das Aktenanlagedatum ein...)
Naja, Du regelst das schon.
Gruß
Also bei Vorschussrechnungen geben wir auch keinen Leistungszeitraum an. Und bei Endabrechnungen eigentlich immer das Datum von der Auftragserteilung bis zu dem Tag wo die Rechnung erstellt wird.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Wir schreiben bei den Vorschußrechnungen immer "außergerichtliche Vertretung seit dem (Anlagedatum der Akte bzw. Datum des Besprechungstermins). Wenn noch gar kein Schriftverkehr in der Akte ist, dann reicht es meines Erachtens wenn die die Rechnung als Vorschußrechnung kenntlich machst!