Hallo,
habe hier einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe für 2 Mandanten, will jetzt die Beratungshilfe abrechnen, habe aber wie gesagt nur einen Schein, kann ich da nur ganz normal abrechnen, obwohl 2 Mandanten?
Berechtigungsschein für Beratungshilfe für 2 Mandanten
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Falls du jetzt nicht schon anderweitig abgerechnet hast:
Du kannst wie folgt abrechnen (vorausgesetzt der Berhi-Schein war für beide Mandanten ausgestellt):
GE 2503 70,00 €
Erh 1008 21,00 € (30 % für jeden weiteren Mandanten)
AP 18,20 €
= 109,20 €
USt 20,75 €
= 129,95 €
Hoffe das hilft dir (wenn auch verspätet) noch weiter.
LG
Du kannst wie folgt abrechnen (vorausgesetzt der Berhi-Schein war für beide Mandanten ausgestellt):
GE 2503 70,00 €
Erh 1008 21,00 € (30 % für jeden weiteren Mandanten)
AP 18,20 €
= 109,20 €
USt 20,75 €
= 129,95 €
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ist bissl älter aber das thema passt genau.
Allerdings hab ich das problem, dass in dieser Sache (ALG II) nur die Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft auf dem Beratungshilfeschein steht.
Das heißt im Klartext: Beratungshilfeschein mit einer Person, diese vertritt aber auch ihren Mann (geht ja auch um EINEN bescheid für beide).
Ich würd hier auch gern eine Erhöhungsgebühr abrechnen, gibts da Rechtsprechung dazu? Ich vermute fast, die hätten sich beide auf den Schein eintragen lassen müssen aber vielleicht hab ich ja glück
Allerdings hab ich das problem, dass in dieser Sache (ALG II) nur die Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft auf dem Beratungshilfeschein steht.
Das heißt im Klartext: Beratungshilfeschein mit einer Person, diese vertritt aber auch ihren Mann (geht ja auch um EINEN bescheid für beide).
Ich würd hier auch gern eine Erhöhungsgebühr abrechnen, gibts da Rechtsprechung dazu? Ich vermute fast, die hätten sich beide auf den Schein eintragen lassen müssen aber vielleicht hab ich ja glück
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Ich würd es einfach probieren. Leg den Bescheid bei und ggf. das Schreiben (sofern ihr eines gemacht habt), aus dem ja auch klar erkenntlich ist, dass ihr die BG also beide Mdt. vertreten habt. Mehr, als dass das AG euch die Rechnung kürzt, kann ja nicht passieren...
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cheffe meint die dürften sich garnicht beide eintragen lassen weil es in der BG immer nur einen Vertretungsberechtigten gibt. Er sagt, Erhöhungsgebühr fällt an, da gibts Urteile zu. Die soll ich zitieren
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Mit der ersten Aussage "nur ein Schein" hat Dein Chef Unrecht. Recht hat er mit der Erhöhungsgebühr. Das ist aber schon mehrfach hier im Forum besprochen worden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.