Landwirtschaftssache: Antrag auf gerichtl. Entsch. + Beschw.
Verfasst: 08.07.2009, 14:05
Wir haben für einen Mandanten (Behörde) beim Landwirtschaftsgericht einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Das Gericht hat für uns positiv durch Beschluss entschieden (Kostenerstattung gab es nicht (bis auf die Gerichtskosten, Mandantin war aber gerichtskostenbefreit, so dass wir keinen Kostenfestsetzungsantrag gestellt haben)). Gegen diesen Beschluss legte die Gegenseite dann sofortige Beschwerde ein, hat diese aber, bevor das Gericht entschieden hat, zurückgenommen. Unsere Gebühren im Beschwerdeverfahren können wir gegen die Gegenseite festsetzen. Welche Gebühren fallen an? Chefin und ich sind ja wenigstens schon mal übereingekommen, dass für Landwirtschaftssachen nichts Spezielles geregelt ist, es sich somit um ein FGG-Verfahren handelt und somit die RVG-Gebühren nach Nrn. 3... VV RVG anfallen. Aber welche genau? Die 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 oder die 0,5 Verfahrensgebühr nach Nrn. 3500/3513 VV RVG oder doch eine ganz andere Nummer oder Höhe?
Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Hilfe!
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