Entscheidung nach BRAGO zum RVG herangezogen! Geht das?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Francis
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#11

02.07.2009, 10:37

OK, ich versuchs mal.

Danke erstmal an alle, wenigstens bin ich nicht die einzige, die das kurios findet.... :(
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jojo
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#12

02.07.2009, 11:18

Puff (Blitz, Rauchwolke)

Wer hat mir gerufen ?

So, erstmal fehlt die 3104 nach dem gesamten Wert, sofern ihr unbedingten Klageauftrag hattet.

Die Rechtssprechung zum 23 kann nicht mehr herangezogen werden, da der 23 auf einen Vergleich gem. 779 BGB abstellt.

Bei der Einigungsgebühr ist das nicht mehr so: Da genügt eine Einigung, mit der ein Streit über ein ungewisses Rechtsverhältnis (hier Zeugniserteilung) beseitigt wird (habt ihr ja), vgl VV 1000 I RVG Wortlaut..

Puff (Blitz, Rauchwolke, leichter Schwefelgestank)
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Francis
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#13

02.07.2009, 12:28

Hey Jeannie, komm zurück! Der Korken ist noch nicht auf der Flasche!

Danke Jojo, was würde ich ohne dich machen...

Die 3104 hab ich natürlich in der Abrechnung berücksichtigt, wurde auch anstandslos aus dem gesamten Wert reguliert. Mir gings vornehmlich darum zu zeigen, dass die Anrechnung gem. § 15 RVG auf die entspr. Gebühren erfolgt ist.

OK, § 779 BGB findet hier keine Anwendung, das reine Arbeitszeugnis wurde in den Vergleich mit aufgenommen, was den Vergleichsmehrwert auslöst, also nix mit § 23 BRAGO. Denke ich.

Was ich nur immer noch nicht verstehe ist die Tatsache, dass hier eine Entscheidung bezüglich eines Gesetztes Anwendung finden soll, das hier gar nicht zum Tragen kommt, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind (der Rechtsstreit ist aus 2009, also nur RVG).

Hab ich einen Denkfehler oder ist was an mir vorbeigegangen....

Mein Dank währt ewig, wenn du mir das erklären könntest. :mrgreen:
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jojo
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#14

02.07.2009, 12:45

Puff (Blitz, Rauchwolke)

Da is mir wieder:

Warum ? Keine Ahnung, kommt auch nicht zur Anwendung. Die werden es halt versuchen, um Geld zu sparen.

Warum bekomme ich hier immer falsche Liquidationen ?

Warum ist es jetzt so warm ?

Keine Ahnung, ist jedenfalls Unfug. Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreiche.

Puff (Blitz, Rauchwolke, leichter Schwefelgestank, starker Schweißgerucht)
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#15

02.07.2009, 12:53

Iiiiih, lüfte mal die Flasche, ist ja bäh!

Ok, ich lag richtig. Was mich das freut....
Du bekommst falsche Liquidationen, weil du Rechtspfleger bist. Da passiert das schon mal... :mrgreen: :auslach
Es ist so warm, weil: 1. Sommer und b) Gewitterluft.
Ich hoffe, mit den Angaben gedient zu haben. :duckrenn *Deo rüberreich*

Danke Jojo, bist ein Schatz.
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