Hallo Leute,
ich muss heute zum ersten Mal in einer Insolvenz-Angelegenheit abrechnen und weiss nicht wie .
Unser Mandant ist jetzt in der Insolvenz und befindet sich in der Wohlverhaltensperiode. Außergerichtlich wurde ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, Insolvenzantrag beim Gericht eingereicht. Zum Insolvenzverwalter wurde ein anderer RA bestellt.
Wird im Eröffnungsverfahren abgerechnet oder was rechne ich ab???
Vielen Dank.
Insolvenz, Abrechnung?
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hallo!
habe gerade den selben fall und bin noch nicht soo fit in inso-angelegenheiten. haben für die außergerichtliche Schuldenbereinigung beratungshilfe nach nr. 2503 VV RVG bekommen.
jetzt haben wir für unsere mandantin den insolvenzantrag eingereicht. das insolvenzverfahren wurde eröffnet. möchte jetzt unsere Gebühren für die einreichung des insolvenzantrags abrechnen, nach nr. 3313 VV RVG. aber welchen gegenstandswert nehm ich hier?
hab gelesen der wert berechnet sich nach der insolvenzmasse, im fall der nr. 3313 VV RVG aber mindestens 4.000,- EUR. woher weiß ich den wert der insolvenzmasse?
muss eine anrechnung beachtet werden?
danke schon mal!
habe gerade den selben fall und bin noch nicht soo fit in inso-angelegenheiten. haben für die außergerichtliche Schuldenbereinigung beratungshilfe nach nr. 2503 VV RVG bekommen.
jetzt haben wir für unsere mandantin den insolvenzantrag eingereicht. das insolvenzverfahren wurde eröffnet. möchte jetzt unsere Gebühren für die einreichung des insolvenzantrags abrechnen, nach nr. 3313 VV RVG. aber welchen gegenstandswert nehm ich hier?
hab gelesen der wert berechnet sich nach der insolvenzmasse, im fall der nr. 3313 VV RVG aber mindestens 4.000,- EUR. woher weiß ich den wert der insolvenzmasse?
muss eine anrechnung beachtet werden?
danke schon mal!
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Ja, Mandant ist Privatperson, haben erst die außergerichtliche Schuldenbereinigung durchgeführt und dann den Insolvenzantrag für unseren Mandanten gestellt. Für die außergerichtliche Schuldenbereinigung wurde Beratungshilfe gewährt und auch bereits abgerechnet.
Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
Dafür hat Euer Mandant Beratungshilfe bekommen?!? Bei uns wird hierfür nur in ca. 2 % der Fälle BRH gewährt. Alle anderen dürfen selber zahlen oder müssen zur Schuldnerberatung gehen.
Abrechnung Antragstellung:
Gegenstandswert gem. § 25 Abs. 1 RVG: Wert der Insolvenzmasse (siehe § 35 InsO), mindestens 4.000,00 €.
1,5 Verfahrensgebühr gem. 3315 VV RVG
- hälftige Geschäftsgebühr (2503,2504-2507)
PuT
ZS
19% USt.
Endsumme
Das wäre mein Vorschlag
LG
Abrechnung Antragstellung:
Gegenstandswert gem. § 25 Abs. 1 RVG: Wert der Insolvenzmasse (siehe § 35 InsO), mindestens 4.000,00 €.
1,5 Verfahrensgebühr gem. 3315 VV RVG
- hälftige Geschäftsgebühr (2503,2504-2507)
PuT
ZS
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Endsumme
Das wäre mein Vorschlag
LG
Wieso Insolvenzforderung? Woher nimmst du das? Dann muesste si ja die Gebühren zur tabelle anmelden. Und der Anwalt wäre gleichzeitig Gläubiger und Schuldnervertreter. Kann das richtig sein?Vor allem muss beachtet werden, dass Eure Gebühren Insolvenzforderung sind.
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genau so ist es - ich schließe das ganz messerscharf aus Par. 38 InsO
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo JohnnydJohnnyd hat geschrieben:Wieso Insolvenzforderung? Woher nimmst du das? Dann muesste si ja die Gebühren zur tabelle anmelden. Und der Anwalt wäre gleichzeitig Gläubiger und Schuldnervertreter. Kann das richtig sein?Vor allem muss beachtet werden, dass Eure Gebühren Insolvenzforderung sind.
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Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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