Einfaches Schreiben, Was ist das?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Jara
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#1

25.06.2009, 09:19

Guten Morgen,

diese Vorschrift 2302 nach welcher für ein "einfaches Schreiben" nur 0,3 Gebühr berechnet werden darf habe ich bisher vernachlässigt!

Auf meinen RVG-Seminaren die ich in den letzten Jahren besucht habe, wurde immer wieder darüber diskutiert mit dem Ergebnis, dass es fast unmöglich ist etwas als "einfaches Schreiben" zu deklarieren.

Wir haben nun in einer Sache, in der wir ein doch etwas kompliziertes Aufforderungsschreiben gemacht haben, es geht um Werklieferungsverträge, was nicht ganz einfach ist, ein SChreiben von der Richterin bekomen, die meint, wir hätten ja zuerst mal ein "ganz einfaches Mahnschreiben" machen können und könnten nun nur eine 0,3 Gebühr in Ansatz bringen.

Finde ich schlicht eine Frechheit! Wie will die Dame unsere Arbeit beurteilen? Wir wissen doch alle, dass es auch für ein SChreiben, das "ganz einfach" aussieht manchmal stundenlange Vorarbeiten gibt... Auch wenn wir hier das Schreiben "einfacher" gehalten hätten, so hätte man doch die Vorarbeit benötigt um genau da hinzu kommen...

Hattet ihr schon mal so einen Fall???

Ist mir noch nicht untergekommen....
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romex
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#2

25.06.2009, 09:46

Wow, von einer Richterin habe ich so was noch nie gehört! Von der Gegenseite kennt man so was ja... aber gut. Vielleicht sollte man dem Gericht gegenüber genau so argumentieren: Mit dem Zeitaufwand, den Verträgen und der Tatsache, dass ein einfaches Schreiben sicherlich das nicht beinhaltet hätte. Im Gesetz steht zum einfachen Schreiben: "Es handelt sich um ein Schreiben einfacher Art, wenn dieses weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält."
Liebe Grüße,
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Jara
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#3

25.06.2009, 09:55

Sorry, habe mich wohl missverständlich ausgedrückt:

Die Gute meint, dass wir ja statt unseres komplizierten erstmal ein "einfaches Schreiben" hätten machen können das hätte ja gereicht und somit will sie uns auch nur die Gebühr für das einfache Schreiben zugestehen...

Das ist doch eine Frechheit, oder? Die kann doch meinem Chef nicht vorschreiben wie er zu arbeiten hat....
Jara
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#4

25.06.2009, 09:56

... Im Übrigen frage ich euch:


Hattet ihr schon mal ein "einfaches Schreiben" ???

Wenn ja, was genau war das???
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romex
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#5

25.06.2009, 11:14

Also wirkich... Hätte der Hund nicht geschissen, hätt' er den Hasen gekriegt... Hätte, hätte, hätte... Dann schreib doch der tollen Richterin: "Die Gegenseite HÄTTE ja auch die Forderung bezahlen können... dann HÄTTE ich mich jetzt mit Ihnen nicht abgeben müssen!!!"
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#6

25.06.2009, 11:17

Als einfaches Schreiben würde ich definieren, wenn ich den Gegner wirklich nur kurz und knapp auffordere, eine Zahlung zu leisten...

M hat uns beauftragt... bla blub... bitte zahlen Sie bis zum ... anderenfalls wird das gerichtliche Verfahren durchgeführt. Mfg... So in etwa! Machen wir aber auch nie!!! Ist auch in den seltesten Fällen bei uns so einfach. Und außerdem denke ich persönlich, dass man nicht verpflichtet ist, erst ein einfaches Schreiben zu verfassen... denn im Normalfall hat der Mdt. ja schon gemahnt... Wir beantragen in 90 % der Fälle sofort einen MB!
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tpsnapper
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#7

25.06.2009, 11:21

M hat uns beauftragt... bla blub... bitte zahlen Sie bis zum ... anderenfalls wird das gerichtliche Verfahren durchgeführt. Mfg...
So ein Schreiben wird bei uns aber auch schon mit einer Geschäftsgebühr abgerechnet...

Ein einfaches Schreiben hatten wir eigentlich auch nicht. Wüsste gar nicht, wie das aussehen bzw. beinhalten sollte.
Wir beantragen in 90 % der Fälle sofort einen MB
Wir in 95 % ;)
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#8

25.06.2009, 11:21

Wir haben damals in der Schule gelernt, dass ein einfaches Schreiben ein Schreiben ist, wenn der Mdt. dem Anwalt ausschließlich sagt, die Tätigkeit beschränkt sich auf ein einfaches Schreiben. Alles andere fällt unter die GG.

Also das Ende vom Lied ist, wenn der Mdt nicht weis, dass es nur ein einfaches Schreiben gibt, wird der RA immer die GG abrechnen.
hummel21
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#9

25.06.2009, 11:22

bitte ausschließlich mit ausdrücklich auswechseln :D
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jojo
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#10

25.06.2009, 11:24

Einfaches Schreiben würde ich als Standartmahnschreiben sehen.

haben sie die Rechnung des Versandthauses Wasserentspringt nicht bezahlt.

Da meine Mandantin aufgrund ihrer Nichtzahlung von der Insolvenz bedroht, ist, bitte ich Sie den Betrag bis zum zu zahlen, da ich ansonsten gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werde.

Sowas in der Art würde ich als einfaches Schreiben nehmen. Und da immer eine Schadensminderungspflicht besteht ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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