Hebegebühr versteuert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
RA-Fee
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#1

19.06.2009, 09:33

Hallo,
wir haben bislang nie die Hebegebühren in Abzug gebracht, also sehr viel Geld verschenkt! Nun haben wir damit angefangen. Jetzt meine Frage, ist die Hebegebühr zu versteuern?
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Supersekretärin
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#2

19.06.2009, 10:04

Also ich mein, klar wird die Hebegebühr versteuert. Is ja ne ganz normale Gebühr, die ihr einnehmt, also Ust drauf!
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Christina83
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#3

19.06.2009, 10:04

So isses!
kitte-kat
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#4

19.06.2009, 10:09

auf jeden fall versteuern
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
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Bibi
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#5

19.06.2009, 10:57

Jenau, immer schön mit Märchensteuer abrechnen
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
RA-Fee
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#6

19.06.2009, 14:49

:thx
blume21
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#7

05.10.2009, 11:39

Hallo zusammen,

kann ich dann auch noch Auslagen nach 7002 VV RVG dazurechnen ode nur die Ust?
Und gilt das dann für jeden Zahlungseingang?
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LuzZi
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#8

05.10.2009, 11:42

VV 1009, Abs. 3:

Ist das Geld in mehreren Beträgen gesondert ausgezahlt oder zurückgezahlt, wird die Gebühr von jedem Betrag besonders erhoben.

Zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, ist ja eine ganz normale Gebühr.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
blume21
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#9

07.10.2009, 18:28

super vielen Dank :-D
Nauja

#10

08.10.2009, 01:01

LuzZi hat geschrieben:Zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, ist ja eine ganz normale Gebühr.
Mehrwertsteuer natürlich, aber Auslagen?
Ich setze keine an, denn an Auslagen entstehen i.d.R. nur die 0,55 EUR Porto, die für die Übermittlung der Rg. anfallen. Und die Übermittl. der Rechnung kann nicht zulasten des Auftraggebers gehen.
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