Hallo,
wir haben bislang nie die Hebegebühren in Abzug gebracht, also sehr viel Geld verschenkt! Nun haben wir damit angefangen. Jetzt meine Frage, ist die Hebegebühr zu versteuern?
Hebegebühr versteuert?
- Supersekretärin
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Also ich mein, klar wird die Hebegebühr versteuert. Is ja ne ganz normale Gebühr, die ihr einnehmt, also Ust drauf!
- Christina83
- Daueraktenbearbeiter(in)
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So isses!
auf jeden fall versteuern
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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VV 1009, Abs. 3:
Ist das Geld in mehreren Beträgen gesondert ausgezahlt oder zurückgezahlt, wird die Gebühr von jedem Betrag besonders erhoben.
Zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, ist ja eine ganz normale Gebühr.
Ist das Geld in mehreren Beträgen gesondert ausgezahlt oder zurückgezahlt, wird die Gebühr von jedem Betrag besonders erhoben.
Zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, ist ja eine ganz normale Gebühr.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Mehrwertsteuer natürlich, aber Auslagen?LuzZi hat geschrieben:Zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, ist ja eine ganz normale Gebühr.
Ich setze keine an, denn an Auslagen entstehen i.d.R. nur die 0,55 EUR Porto, die für die Übermittlung der Rg. anfallen. Und die Übermittl. der Rechnung kann nicht zulasten des Auftraggebers gehen.