KFA nach JVEG beim Arbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Vanilla84
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#1

27.07.2009, 13:37

Hallo zusammen, ich brauche Eure Hilfe :)

Es erging ein Versäumnisurteil beim Arbeitsgericht, wonach die Beklagte (wir sind Kläger) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Es ging dann folgender KFA zum Arbeitsgericht:

Auslagenpauschale Nr. 7002 20,00 €
4 Std. Abwesenheitsgeld Nr. 7005 20,00 €
77 km Fahrtkosten Nr. 7003-7004 VV RVG 23,10 €
Summe 63,10 €
19 % USt. Nr. 7008 11,99 €
Endbetrag 75,09 €

Die Fahrtkosten beziehen sich auf die km vom Ort des Klägers bis zum Gericht.

Jedoch haben wir nun eine Nachricht vom ArbG bekommen, dass wir nach JVEG abrechnen müssen.

Im RVG für Anfänger ist aufgeführt:

".. Nicht ausgeschlossen sind jedoch die der Partei entstandenen Reisekosten. Die Partei kann vom Gegner die Erstattung ihrer Fahrtkosten zu den Gerichtsterminen und zur Information ihrer Prozessbevollmächitgten verlangen. Die Höhe der Fahrtkosten richtet sich nach § 5 JVEG.

Wiederum sind die Anwaltskosten u. Reisekosten des Rechtsanwalts (Nr. 7003-7006 RVG) in voller Höhe erstattungsfähig, als durch sie Reisekosten der Partei erspart worden sind. ....

Auch Telefonkosten und Portoaufwendungen der Partei in I. Instanz sind erstattungsfähig."

Sprich: Fahrtkosten nach § 5 JVG, o. a. Kilometer x 0,30 € richtig, nur mit anderer Bezeichnung, sprich nicht RVG, sondern JVG??
Auslagenpauschale Nr. 7002 bleiben? Was ist mit dem Abwesenheitsgeld? Mehrwertsteuer? Verzinsung?

Wie muss mein KFA aussehen?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.. Danke Euch schon mal im Voraus...
gkutes

#2

27.07.2009, 13:40

suchfunktion: JVEG
Auslagen des Klägers können selbstverständlich nicht nach RVG abgerechnet werden. Das gilt ja bekanntlich nur für Rechtsanwälte. Wie kommt ihr da überhaupt drauf???
Vanilla84
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#3

27.07.2009, 13:45

Es wurde irgendwie versehentlich der KFA gestellt, ohne zu beachten, dass es beim Arbeitsgericht ist.. Naja und jetzt soll ich halt nach JVEG einen KFA stellen, weiss allerdings nicht wie er aussehen muss....
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jojo
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#4

27.07.2009, 13:47

Also: Es können Anwaltskosten nach den theoretisch ersparten Reisekosten der Partei, die sich nach dem JVEG richten festgesetzt werden.

Das setzt erstmal eine Reisemöglichkeit voraus ? Falls der Sitz eurer Partei die Stadt des Gerichts ist, ist Ende im Gelände.

Falls nicht gibts die Reisekosten nach dem JVEG, aber kein Abwesenheitsgeld nach RVG, keine Auslagenpauschale usw.

Du musst dir, jenachdem, die einzelen Positionen aus dem JVEG mit Ausnahme des Verdienstausfalls rausziehen.
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#5

27.07.2009, 13:49

wahrscheinlich genau das gleiche, nur z. B. die Fahrtkosten betragen wohl nicht 0,30 pro Kilometer, sondern 0,23 pro Kilometer.
Vanilla84
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#6

27.07.2009, 13:52

Also sieht mein KFA so aus, seh ich das richtig?? :

77 km Fahrtkosten § 5 JVEG
+ Mwst?


Richtig so? Und warum 0,25 € / km? Und nicht 0,30 € /km?
Stehe gerad total in der Leitung....
gkutes

#7

27.07.2009, 13:55

also, für WEN wollt ihr denn jetzt nun Reisekosten+Abwesenheit geltend machen? Sind die Voraussetzungen dafür gegeben?

Reisekosten für Mdt nach JVEG: nochmal: Suchfunktion!!!
Zuletzt geändert von gkutes am 27.07.2009, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
Vanilla84
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#8

27.07.2009, 13:55

suchfunktion???
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#9

27.07.2009, 13:56

Keine Ahnung was da sonst noch so anfällt: Musst du in §§ 5 ff JVEG gucken und gucken, ob da was passt. Das kann dir ohne genaue Kenntnisse keiner sagen....
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#10

27.07.2009, 13:58

§ 20 JVEG würd ich in jedem Fall auch noch mit reinnehmen. Es sei denn, die Partei hatte Verdienstausfall aufgrund des TE - dann natürlich den.
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