Erhöhung der Verfahrensgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sunny2008
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#1

28.07.2009, 10:50

Hallo an alle,

Sachverhalt ist einfach zu schildern:

Wir vertreten den Kläger und haben zwei Beklagte verklagt auf Räumung der Wohnung (beide wohnen zusammen in der Wohnung).

Jetzt kann ich unsere Kosten gegen die Beklagten festsetzen lassen, aber bin voll überfragt:

Kann ich jetzt die 1,3 Verfahrensgebühr auf 1,6 erhöhen, da es zwei Beklagte waren?

Beim Zv-Auftrag (es erging bereits VU) kann ich ja eine 0,6 abrechnen, da ich ja jeweils gegen beide Schuldner vollstrecken lasse.

Bitte helft mir schnell... ^^^

LG
Lady in red

#2

28.07.2009, 10:55

Ne, also erhöhen kannst Du die VG nicht, da diese Vorschrift (1008 RVG) ja nur für mehrere Auftraggeber gilt.
gkutes

#3

28.07.2009, 11:05

dem ist nichts hinzuzufügen =)
Sunny2008
Foren-Praktikant(in)
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#4

28.07.2009, 11:06

Ja du hast recht.

Stand grad total auf dem Schlauch.

Also beim ZV-Auftrag gehts, da kommt das automatisch.

Denn, wenn ich jeweils einen Auftrag machen würde gegen einen Schuldner hätte ich ja auch dann zweimal die 0,3 Gebühr.

Sehr verwirrend ..^^
gkutes

#5

28.07.2009, 11:09

das ist ja nicht die Erhöhung, sondern zwei mal die Gebühr!
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