Berechnung RA-Gebühren bei Zugewinn
Verfasst: 29.05.2009, 13:19
Hallo an alle,
hab folgendes Problem:
Unsere Mandantin hat uns beauftragt, einen Vertrag zu entwerfen, in dem enthalten ist, dass die Hälfte des Hauses von ihr und ihrem Mann auf Sie übertragen wird. Wert des ganzen Grundstücks ist 205.000,00. Und dann ist in dem Vertrag noch enthalten, dass sie 33.000,00 EUR Ausgleichsanspruch hat.
Was ist nun Gegenstandswert meiner Abrechnung?
Gebühren sind ja 1,3 Geschäftsgebühr (alles außergerichtlich), 1,2 Terminsgebühr für die Mitwirkung praktisch und 1,0 Einigung. Aber den Wert aus denen die Gebühren berechnet werden, den weiß ich nicht ^^...
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße
hab folgendes Problem:
Unsere Mandantin hat uns beauftragt, einen Vertrag zu entwerfen, in dem enthalten ist, dass die Hälfte des Hauses von ihr und ihrem Mann auf Sie übertragen wird. Wert des ganzen Grundstücks ist 205.000,00. Und dann ist in dem Vertrag noch enthalten, dass sie 33.000,00 EUR Ausgleichsanspruch hat.
Was ist nun Gegenstandswert meiner Abrechnung?
Gebühren sind ja 1,3 Geschäftsgebühr (alles außergerichtlich), 1,2 Terminsgebühr für die Mitwirkung praktisch und 1,0 Einigung. Aber den Wert aus denen die Gebühren berechnet werden, den weiß ich nicht ^^...
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße