Aufforderungsschreiben mit Mahnauftrag und danach MB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lady_lydili
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#11

27.05.2009, 11:12

ja aber ich habe mahnauftrag und deshalb bin ich nicht mehr im bereich der geschäftsgebühr! ich schreibe im aufforderungssschreiben ja nicht "wir werden unserem mandanten raten", sondern "werden wir auftragsgemäß mahnbescheid einreichen".
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Katharina80
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#12

27.05.2009, 11:14

Ja, deswegen ist auch die Geschäftsgebühr nicht angefallen... Du kannst also im Mahnbescheid keine vorgerichtlichen Kosten für das Aufforderungsschreiben geltend machen...
Xuka
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#13

27.05.2009, 11:16

:zustimm
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lady_lydili
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#14

27.05.2009, 11:19

gut, das hab ich mir jetzt auch gedacht. wollte das nur noch einmal für die verdeutlichen, die eine gg ansetzen wollten..

vielen dank, dann kann der mb ja in auslauf :thx
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Nasenbär
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#15

27.05.2009, 11:33

lady_lydili hat geschrieben:ja aber ich habe mahnauftrag und deshalb bin ich nicht mehr im bereich der geschäftsgebühr! ich schreibe im aufforderungssschreiben ja nicht "wir werden unserem mandanten raten", sondern "werden wir auftragsgemäß mahnbescheid einreichen".

Macht Ihr dies eigentlich generell so oder war das nur eine Ausnahme, das dies in dem Fall so herum gelaufen ist?
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