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Verfasst: 26.05.2009, 15:21
von jojo
Aber ihr habt doch schon "Kontakt aufgenommen". Wenn das mündlich oder telefonisch war, gibts auch eine TG. Die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins ist nur eine Alternative.

Verfasst: 26.05.2009, 15:22
von katuscha
Auch keine Telefongespräche bezüglich der Klagerücknahme? Ihr macht die Klagerücknahme doch nicht einfach so, dass muss doch einen Grund gegeben haben und daher vielleicht auch ein Gespräch zwischen den Anwälten.

Verfasst: 26.05.2009, 15:22
von Xanthia
es ist nur schriftliche Kontaktaufnahme erfolgt

Verfasst: 26.05.2009, 15:24
von Xanthia
also wir haben die Klage zurück genommen, weil unsere Mandanten eben festgestellt haben, dass sie Mist gebaut haben mit ihren Abrechnungen. Die Anwälte haben nicht telefoniert deswegen. Wir haben die Klage zurück genommen und die Gegenseite hat dann natürlich direkt zum Gericht geschrieben, dass wir die Kosten tragen.

Verfasst: 26.05.2009, 15:34
von jojo
Dann gibts in der Tat keine TG.

Verfasst: 26.05.2009, 15:35
von Jennifer88
Mit Kontaktaufnahme meint sie wahrscheinlich ein vorgerichtliches Aufforderungsschreiben und das ist ja in der GG enthalten.

Verstehe ich das richtig das es 1,3 VG statt 0,8 VG ist da der Auftrag nach Klagerücknahme endet?

Verfasst: 26.05.2009, 15:36
von Xanthia
genau das meine ich :)

danke euch!

Verfasst: 26.05.2009, 15:45
von Asgoth
also berechne ich die

2300 GG 1,3 und
3100 VG 1,3
PP
MwSt
aber nicht vergessen anzurechnen ;)

Verfasst: 27.05.2009, 10:02
von Xanthia
hab ich :)