RSV - Teilzahlung wegen unterschiedlicher Delikte?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

18.05.2009, 11:51

Hi! Wir haben einen Verkehrsstrafrechtlichen Fall, indem unserem MA neben Urkundenfälschung (die nicht von der Versicherung gedeckt ist) Fahren ohne Fahrerlaubnis zu Last gelegt wird. Wie handhabt ihr solche Fälle? Wir haben den MA bereits im Vorverfahren vertreten. Da stand noch der Vorwurf der Trunkenheitsfahrt im Raum, der jetzt weggefallen ist. Wie soll ich am besten vorgehen? Der RSV die KLageschrift zusenden? Bezahlt sie dann nur die Hälfte der Gebühren oder wie???
Gofi
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#2

18.05.2009, 13:45

Was denn für eine Klageschrift in einer Verkehrsstrafsache? :shock:
Wahrscheinlich meinst du die Anklage?

Also erst einmal würde ich die KR an die RS machen (für die Tätigkeiten bzw. wo RS die Zusage für erteilt hat).




:pcwink
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