Guten Morgen zusammen,
ich hab da mal ne Frage. Komm aus dem Strafrecht und muss jetzt ne Zivilangelegenheit abrechnen und bin da nicht fit drin.
Wir haben einen Rechtsstreit über zwei Instanzen geführt. In der ersten Instanz fand ein Termin statt und es kam zum Urteil. Wir haben gewonnen.
Da ist nur ne Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr angefallen, das weiß ich. Jetzt ist die Gegenseite in Berufung gegangen, es hat ein Termin stattgefunden und wir haben uns verglichen. Dabei kam heraus, dass die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden.
Was muss ich da jetzt abrechnen?
Vielen Dank im Voraus für die Mühe
LG Galeona
Kostenfestsetzung
- Lunashine
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Du machst für die erste Instanz einen KFA wie du es bereits gesagt hast (VG und TG).
Für die zweite Instanz gilt:
Wenn die Kostenentscheidung den Wortlaut "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" hat, dann trägt jede Partei ihre eigenen Kosten plus die Hälfte der angefallenen Gerichtskosten. Der Kläger muss in diesem Fall die hälftigen Gerichtskosten vom Beklagten einfordern
Lunashine
Für die zweite Instanz gilt:
Wenn die Kostenentscheidung den Wortlaut "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" hat, dann trägt jede Partei ihre eigenen Kosten plus die Hälfte der angefallenen Gerichtskosten. Der Kläger muss in diesem Fall die hälftigen Gerichtskosten vom Beklagten einfordern
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Für die erste Instanz ist ein Kostenfestsetzungsantrag gemacht worden. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist bis zum Ende der zweiten Instanz ausgesetzt worden. Muss ich jetzt einen neuen Kostenfestsetzungsantrag machen oder gilt dann der alte noch?
Was ist mit den Kosten der II. Instanz? Bekommt dann der Mandant eine Rechnung darüber oder bleiben wir darauf sitzen.
Sorry Zivilrecht ist nicht meine Stärke
Was ist mit den Kosten der II. Instanz? Bekommt dann der Mandant eine Rechnung darüber oder bleiben wir darauf sitzen.
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Kosten gegeneinander heißt: die Parteien tragen die Anwaltskosten jeder selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.
Entstanden sind für die I. Instanz: 3100, 3104, ..
Für die II. Instanz: 3200, 3202, 1003, ..
Das zweitinstanzliche Urteil hebt doch das erstinstanzliche auf, so dass auch die erstinstanzliche Kostenentscheidung nicht mehr gilt.
Entstanden sind für die I. Instanz: 3100, 3104, ..
Für die II. Instanz: 3200, 3202, 1003, ..
Das zweitinstanzliche Urteil hebt doch das erstinstanzliche auf, so dass auch die erstinstanzliche Kostenentscheidung nicht mehr gilt.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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Das heißt also ich mache einen Kostenfestsetzungsantrag über beide Instanzen oder muss ich einen Kostenausgleichungsantrag machen?
Irgendwie steh ich gerade auf dem Schlauch...
Irgendwie steh ich gerade auf dem Schlauch...
du machst gar keinen KFA. Die RA-Kosten trägt jede Partei selbst.
der 1. KFA ist nichtig.
wenn ihr kläger seid (oder sehr viele GK für einen Sachverständigen eingezahlt habt), dann machst du einen Gerichtskostenausgleichsantrag:
"beantragen wir den Ausgleich der Gerichtskosten. Wir bitten den von der Beklagten zu tragenden Anteil, sofern er von dieser nicht schon angefordert und bezahlt ist und aus unseren Vorschüssen gedeckt wurde, mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung festzusetzen."
ggü mandant rechnest du so ab, wie gofi es schon geschrieben hat
der 1. KFA ist nichtig.
wenn ihr kläger seid (oder sehr viele GK für einen Sachverständigen eingezahlt habt), dann machst du einen Gerichtskostenausgleichsantrag:
"beantragen wir den Ausgleich der Gerichtskosten. Wir bitten den von der Beklagten zu tragenden Anteil, sofern er von dieser nicht schon angefordert und bezahlt ist und aus unseren Vorschüssen gedeckt wurde, mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung festzusetzen."
ggü mandant rechnest du so ab, wie gofi es schon geschrieben hat
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Vielen Dank schonmal. Nur noch eine kurze Frage.
Ist der KfA, der ja ausgesetzt wurde, automatisch nichtig oder muss ich den zurücknehmen?
Und unsere Kosten trägt komplett der Mandant,hab ich so richtig verstanden oder?
Ist der KfA, der ja ausgesetzt wurde, automatisch nichtig oder muss ich den zurücknehmen?
Und unsere Kosten trägt komplett der Mandant,hab ich so richtig verstanden oder?
den brauchst du nicht zurücknehmen. der verläuft im sande.
eure Kosten der I. und II. Instanz trägt der mdt komplett selbst. Aber wie gesagt, Achtung bei den Gerichtskosten
eure Kosten der I. und II. Instanz trägt der mdt komplett selbst. Aber wie gesagt, Achtung bei den Gerichtskosten
diese pauschale Aussage kann ich so nicht stehen lassen. stimmt nämlich nicht. Siehe Zeugen, Sachverständige etcWir sind in beiden Fälle Beklagte gewesen. Haben also mit den Gerichtskosten nichts zu tun.
diese Kosten zählen auch zu den GK und werden ja von Kläger und Beklagtem je zur Hälfte getragen