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Sozialrecht Vergütungsfestsetzungsantrag?

Verfasst: 12.05.2009, 14:29
von inki
Hallo, habe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit unsere Gebühren zur Festsetzung nach § 11 RVG beantragt, GG Nr. 2400, VG Nr. 3102, jeweils die Mittelgebühr. Jetzt meint das Sozialgericht, dass ich nur die Mindestgebühren ansetzen kann...Aber die Mindestgebühren wären doch nur jeweils 40,00 € oder? Das kann doch nicht sein oder?

Verfasst: 12.05.2009, 14:47
von inki
HILFE!!!!! Kann mir keiner helfen???????

Verfasst: 12.05.2009, 16:20
von Gofi
Könnte das Gericht in Anbetracht des § 11 Abs. 8 nicht ggf. Recht haben?
Guck ansonsten mal in der Kommentierung zu obigen § nach – sorry ich selber habe leider heute keinen Kommentar hier.

Mindestgebühren sind EUR 40,00
:pcwink