Sozialrecht Vergütungsfestsetzungsantrag?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inki
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#1

12.05.2009, 14:29

Hallo, habe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit unsere Gebühren zur Festsetzung nach § 11 RVG beantragt, GG Nr. 2400, VG Nr. 3102, jeweils die Mittelgebühr. Jetzt meint das Sozialgericht, dass ich nur die Mindestgebühren ansetzen kann...Aber die Mindestgebühren wären doch nur jeweils 40,00 € oder? Das kann doch nicht sein oder?
inki
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#2

12.05.2009, 14:47

HILFE!!!!! Kann mir keiner helfen???????
Gofi
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#3

12.05.2009, 16:20

Könnte das Gericht in Anbetracht des § 11 Abs. 8 nicht ggf. Recht haben?
Guck ansonsten mal in der Kommentierung zu obigen § nach – sorry ich selber habe leider heute keinen Kommentar hier.

Mindestgebühren sind EUR 40,00
:pcwink
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