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Kostenfestsetzung (vorgerichtl. Tätigkeit + MB)

Verfasst: 23.04.2009, 14:47
von sternchen290681
Hallo zusammen! Ich wende mich wieder vertrauensvoll an Euch:
Ich muss ausnahmsweise mal Kostenfestsetzung beantragen… Ich mache das eigentlich nicht und verstehe nur Bahnhof. Kann mir vielleicht mal jemand auf die Sprünge helfen?

Für unseren Mandanten haben wir die Gegenseite aufgefordert, einen Betrag von 280,00 € aus Warenlieferung zu bezahlten. Als keine Antwort und Zahlung kam, haben wir einen Mahnbescheid über 280,00 € zzgl. außergerichtliche Kosten von 39,00 € gemacht. Daraufhin wurde Widerspruch erhoben. Die Sache ist abgegeben worden und es ist ohne Termin (da Streitwert so gering) eine Entscheidung ergangen. Unserer Klage wurde in vollem Umfang stattgegeben. Zahlung 280,00 € plus 39,00 € außergerichtliche Kosten.

Nun soll ich hier Kostenfestsetzung beantragen… Ich stehe voll auf dem Schlauch. Was muss ich hier denn mit rein nehmen? Fällt auch eine Terminsgebühr an? Was muss ich anrechnen? Für Hilfe wäre ich echt dankbar… Das sind Böhmische Dörfer für mich!

Danke Danke Danke, schon mal vorab!

Verfasst: 23.04.2009, 15:01
von Minchen83
also, ich würde die Kosten wie folgt festsetzen lassen:

GW: 280,00 €
0,65 VG
1,2 TG
Ausl.
MWST

Verfasst: 23.04.2009, 15:04
von jenniver
:zustimm Minchen83
+ gezahlter Gerichtskosten

Verfasst: 23.04.2009, 15:06
von sternchen290681
Ich habe mir jetzt noch mal RVG für Anfänger geschnappt und kam zu folgender Lösung...

Gegenstandswert: 280,00 €

Mahnverfahren

1,0 Verfahrensgebühr gemäß § 13 RVG
i.V.m. Nr. 3305 VV (Mahnverfahren) 25,00 €
Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV 5,00 €
Gesamtbetrag 30,00 €


streitiges Verfahren:

1,3 Verfahrensgebühr gemäß § 13 RVG
i.V.m. Nr. 3100 VV 32,50 €
hierauf nach der Anmerkung zu Nr. 3305 VV
RVG anzurechnen:
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV - 25,00 €
1,2 Terminsgebühr gemäß § 13 RVG
i.V.m. Nr. 3104 VV 30,00 €
Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV 7,50 €
Gesamtbetrag 45,00 €

Zusammen 75,00 €

Ist das völliger Käse? Bin total unsicher???

Verfasst: 23.04.2009, 15:11
von Xuka
Sieht gut aus. Die Kosten für den MB gehören nämlich auch in den KFA. Gerichtskosten nicht vergessen.

Verfasst: 23.04.2009, 15:13
von jenniver
Ist das völliger Käse?
Nein, ich würde sagen, die Anrechnung ist richtig.

@ Sternchen: hatte übersehen, dass du den wegen Warenlieferung angegeben hattest, damit entfällt natürlich die MWST.

Verfasst: 23.04.2009, 17:31
von gabrielle
@sternchen :genau

Verfasst: 23.04.2009, 19:46
von sunshine24
1,3 Verfahrensgebühr gemäß § 13 RVG
i.V.m. Nr. 3100 VV 32,50 €
hierauf nach der Anmerkung zu Nr. 3305 VV
RVG anzurechnen:
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV - 25,00 €
1,2 Terminsgebühr gemäß § 13 RVG
i.V.m. Nr. 3104 VV 30,00 €
Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV 7,50 €
Gesamtbetrag 45,00 €
Wenn ihr außergerichtlich noch tätig ward, also vor Mahnbescheid, musst du die GG noch berücksichtigen ...

Verfasst: 23.04.2009, 19:49
von sunshine24
Also demnach müsste es dann so aussehen:

1,0 VG Nr. 3305
./. 0,65 GG Nr. 2300
Auslagenpauschale

1,3 VG Nr. 3100
./. 1,0 VG Nr. 3305
1,2 TG Nr. 3104
Auslagenpauschale

Verfasst: 24.04.2009, 09:42
von sternchen290681
Gilt das auch, wenn wir die außergerichtlichen Kosten in der Klage mit beziffert haben? Jetzt bin ich irgendwie wieder ganz durcheinander???