Seite 1 von 1

Mwst auf Parteiauslagen?

Verfasst: 22.04.2009, 17:43
von Schneeeule
Gegenseite macht im Kaa Gebühren und Auslagen wie folgt geltend

1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Fahrtkosten
Postpauschale
Fahrtkosten Partei
Zeitpauschale Partei
MwSt
Gesamt

Müssen die Parteiauslagen nicht nach erst der Mwst aufgeführt werden?

Verfasst: 22.04.2009, 17:45
von Xuka
Sehe ich auch so, der Anwalt darf ja nur seine Nebenleistungen mitversteuern.

Verfasst: 22.04.2009, 21:50
von lady_lydili
:zustimm. auf parteiauslagen gibt es keine mehrwertsteuer.

Re: Mwst auf Parteiauslagen?

Verfasst: 26.11.2019, 10:30
von rena
Huhu, ich habe hier auch so einen Fall. Wo ist denn das geregelt, also worauf kann ich verweisen wegen der Mehrwertsteuer?

Re: Mwst auf Parteiauslagen?

Verfasst: 26.11.2019, 10:35
von Anahid
Parteiauslagen hat nichts mit dem Anwalt selbst zu tun. Das sind Kosten, die der Partei selbst entstehen (JVEG; nicht RVG). Darauf gibt es nunmal keine Mehrwertsteuer.

Re: Mwst auf Parteiauslagen?

Verfasst: 26.11.2019, 10:43
von rena
:thx Dann nehme ich das einfach so mit rein bei meiner Monierung :thx