X hat einen Bußgeldbescheid über 100,00 € bekommen. Dagegen wird Einspruch eingelegt. Die Bußgeldbehörde nimmt den Bußgeldbescheid zurück und erlässt einen neuen wegen der selben Sache, nur geringere Geldbuße (70 €). Gegen diesen Bußgeldbescheid wurde auch Einspruch eingelegt. Sind beide Sachen gebührenrechtliche eine Angelegenheit oder bekomme ich meine Gebühren nochmals? Wo kann ich dies literarisch finden?
Danke.
zweiter Bußgeldbescheid / Gleiche Angelegenheit
- 1985
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Mmh... weiss nicht... aber es ist ja dieselbe Sache, oder? Eigentlich würde ich auch sagen, das sind zwei verschiedene Angelegenheiten aber da ja der Bußgeldbescheid insofern einfach nur "reduziert" wurde... bin ich selbst am rätseln.
Die RS macht halt hier Probleme. Diese sagt, dass es eine Angelegenheit ist. Mein Chef möchte aber 2x abrechnen und ich muss jetzt gegenüber der RS beweisen, dass es zwei Angelegenheiten sind. Habe aber diesbezüglich nichts im Gerold gefunden.
- Adora Belle
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Ich meine, die RSV hat recht. Die "Angelegenheit" ist ja nicht der Bußgeldbescheid, sondern das einheitliche behördliche OWi-Verfahren, in dem Dein Chef als Verteidiger beauftragt ist.
Explizit im Gesetz geregelt ist das nicht; einen Hinweis gibt allenfalls die Anmerkung Abs. 1 Ziff. 3 zu Nr. 5115.
Wie man allerdings begründen sollte, daß es zwei Angelegenheiten sind, nur weil ein BGB nach Einspruch im gleichen Verfahren zum gleichen Geschäftszeichen durch einen anderen ersetzt wird - das weiß ich auch nicht.
Explizit im Gesetz geregelt ist das nicht; einen Hinweis gibt allenfalls die Anmerkung Abs. 1 Ziff. 3 zu Nr. 5115.
Wie man allerdings begründen sollte, daß es zwei Angelegenheiten sind, nur weil ein BGB nach Einspruch im gleichen Verfahren zum gleichen Geschäftszeichen durch einen anderen ersetzt wird - das weiß ich auch nicht.
- gabrielle
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der eine rechtsmittelfähige Bescheid wurde zurückgenommen und es wurde ein neuer Bescheid erlassen, so zumindest habe ich es von Deiner Schilderung her verstanden. Verständlich, dass dies RSV zickt. Würde mich jedoch nicht abschrecken, zur Not den Griff zum Telefon und mit dem dortigen Bearbeiter mal sprechen. Evtl. kannst Du ihn dazu bewegen, doch zu zahlen.
- Refa-Aline
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Hallo Lara29,
auch wenn die Sache etwas zurückliegt, hast Du Glück gehabt und wie ist es ausgegangen.
Ich bin der Meinung, dass zwei Bußgeldbescheid in einer OWi-Angelegenheit auch nur eine Angelegenheit darstellen. Ich finde aber weder in meinen reichlichen RVG-Kommentaren noch im Internet irgendetwas dazu.
Cheffe sagt, dass es zwei Angelegenheiten sind.
auch wenn die Sache etwas zurückliegt, hast Du Glück gehabt und wie ist es ausgegangen.
Ich bin der Meinung, dass zwei Bußgeldbescheid in einer OWi-Angelegenheit auch nur eine Angelegenheit darstellen. Ich finde aber weder in meinen reichlichen RVG-Kommentaren noch im Internet irgendetwas dazu.
Cheffe sagt, dass es zwei Angelegenheiten sind.
Liebe Grüße