Abrechnung Familiensache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Baileys
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#1

15.04.2009, 12:43

Hallo,
ich verzweifel gerade an einer Sache.
Es ist eine Sorgerechtssache, die SO ist rechtshängig. Jetzt bekommen wir das Protokoll und das Gericht hat folgende Sachen festgesetzt:

- Hauptsacheverfahren (SO) 3.000
- Der Wert für die Vereinbarung wird auf bis zu 6.000 € festgesetzt, nachdem diese Vereinbarung auch das Umgangsrecht umfasst. UG war nicht anhängig. Vereinbarung ist SO und UG.

Das wäre meine KR:
1,3 VG 3100 WErt: 3.000 €
0,8 VG 3101 Wert: 6.000
Angleich § 15 III RVG
1,2 TG 3104 Wert: 9.000 €
1,0 EG 1003 Wert: 6.000
PTA
UST

Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

Danke schonmal :-)
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

15.04.2009, 13:03

Der Wert für die Vereinbarung beträgt insgesamt 6.000,- EUR. Davon sind 3.000,- EUR elterliche Sorge und 3.000,- EUR der mit verglichene Umgang.

Die 0,8 kriegst Du aus 3.000,- EUR, nämlich dem Wert für den mitverhandelten Umgang. Abgleich dann insgesamt höchstens 1,3 aus 6.000,- EUR.

TG über 6.000,- EUR, und zwar 3.000,- EUR ES und 3.000,- EUR Umgang, wenn über beides verhandelt wurde.

Vergleich 1,0 aus 3.000,- EUR (ES) und 1,5 aus 3.000,- EUR (nicht anhängiger Umgang), hier auch wieder Abgleich, höchstens 1,5 aus 6.000,- EUR.

Sorry, ich bin nicht so der Listenschreiber :)
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