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Vorbereitung Kündigungsschreiben für Mdt.

Verfasst: 15.04.2009, 09:48
von Mädchenfüralles
Hallo an alle,

hab grad ne heiße Disukussion mit meinem Chef.

Zum Sachverhalt.

Unser Mandant (Firma) muss mehrere Angestellte entlassen. Die Kündigungsschreiben sollten von uns angefertigt werden. Allerdings wollte der Mandant diese in seinem Namen abschicken und nicht mit unserem Briefkopf.

Mein Chef will jetzt eine 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen.

Meiner Meinung nach funktioniert das nicht.

Was würdet ihr abrechnen.

Bislang hat keiner der gekündigten Mitarbeiter Klage eingereicht. Es ist also davon auszugehen, dass die Sache nicht gerichtlich wird.

Schon mal danke.

Verfasst: 15.04.2009, 09:50
von Smilie
Mein Chef will jetzt eine 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen.

Meiner Meinung nach funktioniert das nicht.

Was würdet ihr abrechnen.
Doch auf jeden Fall! - Es ist nicht entscheidend, dass der RA nach außen in Erscheinung tritt. Wichtig ist nur, dass ein Tatbestand, der die Nr. 2300 erfüllt, vorhanden ist. Der RA also über die reine Beratung hinaus tätig geworden ist.

Verfasst: 15.04.2009, 09:53
von zenzi75
Doch auf jeden Fall! - Es ist nicht entscheidend, dass der RA nach außen in Erscheinung tritt. Wichtig ist nur, dass ein Tatbestand, der die Nr. 2300 erfüllt, vorhanden ist. Der RA also über die reine Beratung hinaus tätig geworden ist.
:zustimm

Verfasst: 15.04.2009, 09:53
von Kasimir1603
Warum sollte er keine GG nach 2300 bekommen? Oder meinst Du die Höhe ist unangemessen mit 1,3??

Verfasst: 15.04.2009, 09:56
von Mädchenfüralles
Danke für die schnellen Antworten.

Ich war immer der Meinung, dass der RA für den Anfall einer GG nach außen hin tätig werden muss.

Ich wollte 0,3 für einfaches Schreiben abrechnen.

Verfasst: 15.04.2009, 10:49
von *Marilyn*
Zählt denn ein Kündigungsschreiben als einfaches Schreiben? Meiner Meinung nach nicht. Das rechtfertigt direkt die 1,3 GG.