Vorbereitung Kündigungsschreiben für Mdt.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mädchenfüralles
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#1

15.04.2009, 09:48

Hallo an alle,

hab grad ne heiße Disukussion mit meinem Chef.

Zum Sachverhalt.

Unser Mandant (Firma) muss mehrere Angestellte entlassen. Die Kündigungsschreiben sollten von uns angefertigt werden. Allerdings wollte der Mandant diese in seinem Namen abschicken und nicht mit unserem Briefkopf.

Mein Chef will jetzt eine 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen.

Meiner Meinung nach funktioniert das nicht.

Was würdet ihr abrechnen.

Bislang hat keiner der gekündigten Mitarbeiter Klage eingereicht. Es ist also davon auszugehen, dass die Sache nicht gerichtlich wird.

Schon mal danke.
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Smilie
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#2

15.04.2009, 09:50

Mein Chef will jetzt eine 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen.

Meiner Meinung nach funktioniert das nicht.

Was würdet ihr abrechnen.
Doch auf jeden Fall! - Es ist nicht entscheidend, dass der RA nach außen in Erscheinung tritt. Wichtig ist nur, dass ein Tatbestand, der die Nr. 2300 erfüllt, vorhanden ist. Der RA also über die reine Beratung hinaus tätig geworden ist.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
zenzi75
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#3

15.04.2009, 09:53

Doch auf jeden Fall! - Es ist nicht entscheidend, dass der RA nach außen in Erscheinung tritt. Wichtig ist nur, dass ein Tatbestand, der die Nr. 2300 erfüllt, vorhanden ist. Der RA also über die reine Beratung hinaus tätig geworden ist.
:zustimm
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Kasimir1603
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#4

15.04.2009, 09:53

Warum sollte er keine GG nach 2300 bekommen? Oder meinst Du die Höhe ist unangemessen mit 1,3??
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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Mädchenfüralles
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#5

15.04.2009, 09:56

Danke für die schnellen Antworten.

Ich war immer der Meinung, dass der RA für den Anfall einer GG nach außen hin tätig werden muss.

Ich wollte 0,3 für einfaches Schreiben abrechnen.
*Marilyn*

#6

15.04.2009, 10:49

Zählt denn ein Kündigungsschreiben als einfaches Schreiben? Meiner Meinung nach nicht. Das rechtfertigt direkt die 1,3 GG.
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