Kosten für eigene Vertretung, Strafrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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leni
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#1

09.06.2008, 14:31

hallo ihr lieben,

ich hätte da mal eine kurze frage. der rechtsanwalt vertritt sich selbst in einer strafsache, gewinnt diese und die kosten werden der staatskasse auferlegt. kann ich die gebühren für die eigenvertretung abrechnen?

ich weiß, aber ich stehe grad total aufm schlauch.

vielen lieben dank im voraus. lg leni
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LuzZi
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#2

09.06.2008, 14:39

Ich meine das kannst du ja. Du kannst die Kosten abrechnen, die dir als Verteidiger entstanden wären.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
jenniver
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#3

09.06.2008, 14:53

Klar, kannst der Anwalt sich selbst vertreten und dafür seine Kosten abrechnen.
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leni
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#4

09.06.2008, 15:04

vielen dank euch beiden
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#5

09.06.2008, 15:14

jenniver hat geschrieben:Klar, kannst der Anwalt sich selbst vertreten und dafür seine Kosten abrechnen.
Ich musse es doch wieder mal etwas komplizierter machen, denn so klar ist die Antwort nicht!

Wie bei so vielen Fragen gibt es auch hier zwei gegensätzliche Ansichten, die im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 17. Aufl., RdNr. 264/265 zu § 1 ausführlich - mit Rechtsprechungshinweisen in Fußnote 193; so auch Hinweis auf BVerfG MDR 80, 731 - dargestellt werden.

Es kommt also ganz darauf an, wo das Verfahren gelaufen ist.
Du solltest auf jeden Fall einen Festsetzungsantrag stellen; zurücknehmen kannst Du ihn ja immer noch (oder halt "durchfechten").
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advocatus diaboli
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#6

09.06.2008, 17:19

Wobei ich jetzt mal ganz kühn folgendes behaupten würde: Die Problematik ist ja wohl nicht nur oder nicht in erster Linie eine kostenrechtliche, sondern auch eine strafprozessuale. Wenn der Anwalt also offenbar unbeanstandet als Verteidiger in eigener Sache aufgetreten ist, bleibt doch eigentlich kein Raum dafür, die Erstattungsfähigkeit der Gebühren in Zweifel zu ziehen? Oder doch?
jenniver
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#7

09.06.2008, 21:47

:zustimm advocatus diaboli: Seh ich auch so, ist ja zivilrechtlich auch nicht anders. Ob es Ausnahmen im Strafrecht weiß ich nicht, aber warum sollte es.
Joashua
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#8

15.04.2009, 10:39

Hallo,

habe gerade die gleiche Problematik AG Kiel lehnt Kostenerstattung für Selbstverteidigung nach freispruch ab. Hast du eine positive Entscheidung erhalten ....?
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Adora Belle
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#9

15.04.2009, 10:55

Der RA kann sich nicht selbst verteidigen. Wenn er es tut, ist das nichts anderes, als wenn sich ein "Normal"-Angeklagter selbst verteidigt. Gebühren gibt es für das eine wie das andere nicht. Dazu gab es hier auch schon mal einen Thread, in dem ich die Fundstellen meines Uralt-Kommentars gepostet hatte.

Bitte mal selbst suchen. 8)

Und in Zukunft - Kollegen beauftragen.
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