RVG Aufgabe aus der Schule richtig?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#1

07.04.2009, 08:27

Ich habe mit meiner Azubi zwecks Prüfungsvorbereitung Aufgaben mit §15 (3) geübt. Sie hat da total komische Sachen gerechnet und sagte, sie habe das so in der Schule gelernt, mir auch heute ihre auf volle Punktzahl korrigierte Arbeit mitgebracht. Könntet ihr ma schauen, ich finde das ganz und gar nich richtig:

Aufgabe war:
RA erhebt Klage wegen 5100. Im ersten Termin wird in der Güteverhandlung von diesem RA ein Antrag auf Vertagung gestellt. VOR dem danach anberaumten Termin, nimmt der Klägervertreter die Klage wegen 700,00 € zurück. Es wird streitig verhandelt. Danach ergeht Urteil wonach der Beklagte 3.000 € zahlen muss.

Die KR soll so aussehen:

1,3 VG (3100) aus GW 5100 €
0,5 TG (3105) aus GW 700 €
1,2 TG (3104) aus GW 4400 €
Prüfung des § 15 (3)

warum wird hier eine TG aus dem Betrag über den die Klage zurück genommen wurde abgerechnet?
:bahnhof
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#2

07.04.2009, 08:36

Das ist richtig so, s. auch <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, (18. Auflage), 3104, 115.
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#3

07.04.2009, 08:40

Ja, ist richtig. In dem ersten Termin wurde lediglich ein Antrag zur Prozess- und Sachleitung gestellt (Vertagung). Da ja vor dem richtigen Termin ein Teil zurück genommen wird, bekommt er für diesen Teil auch die Nr. 3105, sonst würde dies ja unter den Tisch fallen, weil Nr. 3104 ja definitiv nicht für die 700,00 € anfallen würden ...
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#4

07.04.2009, 08:45

In dem ersten Termin wurde lediglich ein Antrag zur Prozess- und Sachleitung gestellt (Vertagung). Da ja vor dem richtigen Termin ein Teil zurück genommen wird, bekommt er für diesen Teil auch die Nr. 3105, sonst würde dies ja unter den Tisch fallen, weil Nr. 3104 ja definitiv nicht für die 700,00 € anfallen würden ...
ja im ersten termin stellt er nur vertagungsantrag, sodass er doch hierfür ne 0,5 TG bekommt, aber aus 5100 € doch?! und dann bekommt er ne 3104 TG aus 4400 € und dann mach ich doch den §15 oder?
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#5

07.04.2009, 08:48

ne Termingebühr bekommst du meines Wissens nur einmal, deshalb direkt aus 5100 €
hab ich zumindest so in der schule gelernt, dass es die TG nur einmal gibt und da nix angerechnet werden muss
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#6

07.04.2009, 08:53

Im Prinzip schon suekreta, aber es gibt ein zwei Ausnahmen ...
aber aus 5100 € doch?!
Nein. Überleg mal. Wenn im ersten Termin Vertagung beantragt wurde und dann ein zweiter Termin stattgefunden hätte (ohne, dass vorher eine Teilforderung zurückgenommen wurde), hättest du nur die Nr. 3104 aus dem vollen Streitwert bekommen ...

Da ja aber ein Teil zurück genommen wurde, bevor die 3104 überhaupt entstehen konnte und auch nur ein Vertagungsantrag gestellt wurde, gibt es hierfür noch die Nr. 3105 aus 700 €

Hoffe, ich hab das jetzt einigermaßen verständlich erklärt ...
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#7

07.04.2009, 09:08

Nein. Überleg mal. Wenn im ersten Termin Vertagung beantragt wurde und dann ein zweiter Termin stattgefunden hätte (ohne, dass vorher eine Teilforderung zurückgenommen wurde), hättest du nur die Nr. 3104 aus dem vollen Streitwert bekommen ...
genau, dann hätte ich ne 3105 UND ne 3104 aus 5100€ bekommen, die dann voll ineinander aufgegangen wären, klar! :) das versteh ich noch ....
Da ja aber ein Teil zurück genommen wurde, bevor die 3104 überhaupt entstehen konnte und auch nur ein Vertagungsantrag gestellt wurde, gibt es hierfür noch die Nr. 3105 aus 700 €
aber TATSÄCHLICH is doch diese 3105 damals aus den vollen 5100€ entstanden...

is das nich richtig wenn ich mache
3105 aus 5100
3104 aus 4400
§ 15
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#8

07.04.2009, 09:18

is das nich richtig wenn ich mache
Ich würde sagen nein, aber ich versteh schon was du meinst. Da sich ja die 700,00 € erledigt hatten, würde ich nur aus diesem Betrag die 0,5 TG nehmen ...
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#9

07.04.2009, 09:20

ok ich nehms ma so hin und glaub euch auch auf jeden Fall dass ihr Recht hab, irgenwie wills grad nur nich so richting *bling* machen....

:thx
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#10

07.04.2009, 09:21

Ja das kenn ich. Vielleicht machts ja noch bling :mrgreen:
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