gebühr für beratung anrechnen auf geschäftsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tiffi
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#1

13.03.2009, 12:56

hallo,

wir haben mitte letzten jahres jemanden beraten - abgerechnet, mit allem drum und dran 190,00 € + pt + mwst. = 249,90 €.

jetzt ging das außergerichtlich weiter und ich rechne ab (vorschussrechnung - da kommt wohl noch mehr). ich wüsste jetzt gern, inwieweit ich die für die erstberatung entstandene gebühr anrechne?

unser wert liegt jetzt bei 19.278,00 € für 1,3 geschäftsgebühr
bei der beratung war der wert 13.248,00 €...

für ein kleines "muster" wäre ich dankbar...
:engel2
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renajö
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#2

13.03.2009, 13:04

Hallo Tiffi,
ich würde eine 1,3 Geschäftsgebühr auf den neuen GW v. 19.278,00 € abzüglich 190,00 € = Zwischensumme + pt +mwst. in Rechnung stellen.
:wink2
Sabine..
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#3

13.03.2009, 13:05

Hallo, bin zu Hause, habe leider keine Gebührentabelle. Aber abzurechnen ist wie folgt:
Vorschusskostenrechnung
1,3 Geb. Nr. 2300 VV RVG ??? EUR
Dokumentenpauschale 20,00 EUR
UST
./. Zahlung aufgrund der
Beratungstätigkeit netto 210,00 EUR
./. Zahlung auf UST 39,90 EUR
noch offen

Hoffe, ich konnte dir helfen.
SandyS
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#4

13.03.2009, 13:08

ich denke du musst das anrechnen. Ich würde es so machen:

1,3 GG 2300 aus 19.278,00 € 839,80 €
abzüglich Beratungsgebühr - 190,00 €
A-P
MWst

Bei der Beratungsgebühr hat sich seit 01.07.06 ein bisschen was geändert, da spielt meines Erachtens der GW keine Rolle mehr. Hier soll der RA generell auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken, wenn dies nicht erfolgt, dann muss nach BGB abgerechnet werden (der Auftraggeber ist dann Verbraucher). FÜr ein erstes Beratungsgespräch gibt es dann höchstens 190 € für mehrere Gespräche oder eine schriftliche Beratung höchstens 250,00 €.

Das hab ich aus dem Enders, 14. Auflage. Vielleicht hilft es Dir ja weiter.
gkutes

#5

13.03.2009, 13:08

links oben auf der seite, gibt es so ein feld, wo man das forum durchsuchen kann...
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=27211
ein muster, wie man einen betrag von einem anderen abzieht, brauchst du ja sicher nicht :)
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Pepsi
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#6

13.03.2009, 13:44

wenn in der Vergütungsvereinbarung nichts drin steht, musst du komplett anrechnen
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tiffi
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#7

16.03.2009, 10:37

ganz eindutig sind die antworten leider nicht, aber ich werde mich sabine.. anschließen... denn ich habe ja bei der "beratungsrechnung" schon p+t und ust genommen... ich kann das doch nicht stehen lassen und nochmal nehmen... werde also normal berechnen, was ich jetzt bei der geschäftsgebühr bekomme und die komplette "beratungsrechnung" von der gesamtsumme abziehen...

sollte jemand eine andere meinung haben und begründen können, immer her damit :saufen

vielen dank für eure antworten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
:engel2
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