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Verfasst: 25.11.2009, 13:06
von rosa
GK 1610 aus ... = ... €
aber auch DAS haben wir nich
das gibts doch gar nich
ich arbeite schon immer beim Baurechtler und immer haben wir nur SV-Kosten
ich versteh das nich
auch den Mdten teilen wir immer mit, dass das SB-Verfahren GKfrei ist...

echt komisch

Verfasst: 25.11.2009, 13:36
von Kasimir1603
Wie jetzt?? Dann habt ihr aber komische Gerichte *lol*

Wie sieht es denn aus, wenn dem sBV ein Hauptverfahren folgt oder nebenher läuft oder bereits anhängig ist? Werden evtl. in dem HV die GK für das sBV mit aufgeführt?

Komisch das *kopfschüttel*

Verfasst: 25.11.2009, 13:41
von rosa
neee ich prüf ja extra immer nach dem Hauptsacheverfahren die KFBs weil das Gericht ganz gerne mal vergisst das OH Verfahren mit auszugleichen. DA achte ich dann extra immer darauf, dass die Gutachterkosten mit rein kommen, aber mehr gibts da nich, da sind echt keine GK.

Verfasst: 25.11.2009, 13:46
von Kasimir1603
des is aber mehr als merkwürdig. Aber soll Euch ja recht sein, spart der Mdt. - geschädigt is ja eigentlich nur die Gerichtskasse selbst :)

Verfasst: 25.11.2009, 13:47
von Re1108
Also ich muss Immi auch hier zustimmen!
Bei uns werden auch im Hauptsacheverfahren keine GK aus dem sBV mit aufgeführt ...

Verfasst: 25.11.2009, 13:51
von rosa
Also ich muss Immi auch hier zustimmen!
Bei uns werden auch im Hauptsacheverfahren keine GK aus dem sBV mit aufgeführt ...
boa danke, ich dachte schon, das glaubt mir eh keiner.

Aber ich kann mir das einfach nich erklären.

Verfasst: 25.11.2009, 14:21
von Re1108
Geht mir leider auch so !
Hab die Sache schon mit meiner Kollegin durchgesprochen, die mich in etwa so :schock angeschaut hat als ich Sie gefragt hab, ob sie schon mal Gerichtskosten bei nem sBV verauslagt habe o. am Ende in Rechnung gestellt erhalten hätte. :D

Verfasst: 25.11.2009, 14:39
von rosa
ich habe unseren angestellten RA gefragt, der hat den § also die Nr im RVG noch nie gesehen und hat dann (aus Spass) gesagt, "gilt für Mainz net"

schlauer bin ich dadurch jetzt nich

Verfasst: 25.11.2009, 14:48
von Re1108
Na toll ...
Aber dann kann es ja wohl am Gerichtsbezirk nicht liegen.
Wir hier sind im Bereich des OLG Stuttgart ansässig... :roll:

Verfasst: 25.11.2009, 14:59
von Kasimir1603
Ich hab jetzt spaßenshalber mal ein paar Akten (7) durchgeschaut, wo ich wusste, dass da in letzter Zeit GK-RE gekommen sind ;) Und was soll ich sagen: Es ist abhängig vom Kostenbeamten *umfall*

In den 7 Akten waren es zwei verschiedene Kostenbeamte. Kostenbeamter Allwissend hat in seinen 4 Akten grundsätzlich die 1610 GKG-Gebühr berechnet, während Kostenbeamter Unwissend in den seinen 3 nur Zeugen- und SV-Auslagen angesetzt hat *kopfschüttel*