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Selbständiges Beweisverfahren

Verfasst: 26.02.2009, 09:24
von Bayern69
Hallo und Guten Morgen,

kann mir jemand sagen, ob und wenn ja wieviel Gerichtskosten bei einem Antrag auf ein selbständiges Beweisverfahren vorgelegt werden müssen?

Vielen Dank schon mal

Petra

Verfasst: 26.02.2009, 09:28
von Xuka
Es müssen 1,0 Gerichtsgebühren gem. Nr. 1610 KV bezahlt werden.

Verfasst: 26.02.2009, 09:29
von xwniax
Morgen Bayern69!
Hast du schonmal ins GKG geschaut?
KV 1610 GKG 1,0 Gerichtskosten

Verfasst: 26.02.2009, 09:30
von nephele
oh man, ich bin aber auch was laaahm heute :roll:

Verfasst: 26.02.2009, 09:31
von Bayern69
Ja hab im GKG nachgeschaut aber nichts gefunden (sollte vielleicht mal die Augen aufmachen..grins) vielen Dank für Eure Hilfe.

Schönen Tag noch

Verfasst: 18.11.2009, 08:47
von rosa
ich hab hierzu ne Frage:
Ich mach seit 10 Jahren SB Verfahren und habe noch NIE Gerichtskosten bezahlt.


:bahnhof

Verfasst: 24.11.2009, 23:28
von rosa
:schieb

Leute,ich versteh das echt nich

sollten hier denn wie bei ner Klage vorher Gerichtskosten eingezahlt werden??

Verfasst: 25.11.2009, 07:57
von Re1108
@immi:
Ich kenn das auch nicht, dass bei nem Antrag auf selbstständiges Beweisverfahren Gerichtskosten einbezahlt werden.
Kommts hier vielleicht auf den Gerichtsbezirk/Bundesland an (was ich mir aber auch nicht so wirklich vorstellen kann ...)?

Bei uns werden keine GK für den Antrag eingezahlt. Es kommt dann lediglich mal die Aufforderung GK für den Sachverständigenvorschuss zu bezahlen.

Verfasst: 25.11.2009, 11:34
von Lämmchen
Ich muss hier Immi und Re zustimmen, ich kenne das auch nicht. Bei uns müssen lediglich Vorschüsse für die Gutachter bezahlt werden.

Verfasst: 25.11.2009, 11:42
von Kasimir1603
Bei uns erfolgt die Abrechnung seitens des Gerichts meist erst am Ende des selbstst. BV. Dann steht in der Kostenrechnung vom Gericht i.d.R.

GK 1610 aus ... = ... €
SV- u. Zeugenauslagen = ... €
Kosten insgesamt ... €

und dann ganz normal Verrechnugn mit den Vorschüssen.

Bislang haben wir auch noch nie vorher oder mit dem Antrag gleich GK einzahlen müssen. Und wir haben hier sBV am laufenden Band :)