KFA - Antragsberichtigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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GossipGirl
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#1

25.02.2009, 11:29

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen KFA gemacht, dort haben wir aber vergessen, die GG anzurechnen. Das Gericht hat uns, nach dem es duch die Gegenseite daraufhingewiesen wurde, dazu aufgefordert einen Antragsberichtigung einzureichen.

Ich habe das noch nie gemacht...Was schreibt man da? Hat nicht jemand ein Muster oder Textbaustein für mich??? Danke für eure Hilfe...

lg
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Xuka
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#2

25.02.2009, 11:31

einfach schreiben: "...berichtigen wir unseren Antrag vom ... wie folgt" und dann die richtige Berechnung.
susannen aus s.

#3

25.02.2009, 11:32

Das ist kein Problem: nehme ich Bezug auf die dortige Verfügung des angerufenen Gerichts vom ... und gebe die festzusetzenden Kosten nunmehr bekannt, wie folgt:

Kostenrechnung

nebst blablabla Zinsen ..... usw.

Das wars
ClaireFraser

#4

25.02.2009, 11:37

Ich mache das mit meinem RA-Micro so, dass ich meinen KfA einfach ganz normal erstelle und dann im Word bei der Überschrift "Kostenfestsetzungsantrag" ein "Berichtigter" davorschreibe.

Begleitschreiben ist natürl. auch dann dabei: "In Sachen ... überreichen wir in der Anlage unter Bezugnahme auf die Mitteilung vom ... unseren berichtigten KfA." Oder so ähnlich...
GossipGirl
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#5

25.02.2009, 11:40

DANKE!!!!!
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Plumbum
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#6

26.02.2009, 11:31

ClaireFraser hat geschrieben:Ich mache das mit meinem RA-Micro so, dass ich meinen KfA einfach ganz normal erstelle und dann im Word bei der Überschrift "Kostenfestsetzungsantrag" ein "Berichtigter" davorschreibe.

Begleitschreiben ist natürl. auch dann dabei: "In Sachen ... überreichen wir in der Anlage unter Bezugnahme auf die Mitteilung vom ... unseren berichtigten KfA." Oder so ähnlich...
Ich arbeite mit Phantasy und mach mir des auch ganz einfach, ich mach den Antrag einfach neu, schreib oben drüber "Ersetzungsantrag zum Antrag vom..." bums Sache erledigt ohne Begleitschreiben ohne alles...hab ja keine Zeit ;)
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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repfiffi
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#7

26.02.2009, 12:18

Plumbum hat geschrieben:...ich mach den Antrag einfach neu, schreib oben drüber "Ersetzungsantrag zum Antrag vom..." bums Sache erledigt ohne Begleitschreiben ohne alles...hab ja keine Zeit ;)
:lol: :lol: :P hehe, der war gut! *Däumsche hoch zeig* ;)
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#8

26.02.2009, 18:03

Wichtig wegen des zu vermeidenden Zinsverlustes ist es, den Erstantrag zu [bcolor=#00FF00]berichtigen[/bcolor] und nicht etwa zurückzunehmen.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#9

26.02.2009, 19:46

^ ^ gut, dass Du das nochmal zur Sprache gebracht hast! StÜmmt ;) ^ ^
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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